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Verfasst am: 10.08.05, 23:34 Titel: Gewerbe nach einmaliger Tätigkeit
Wenn jemand eine selbstständige Tätigkeit nur einmal (an einem Tag) ausübt, muß er dann ein Gewerbe anmelden? Die Tätigkeit ist auf jeden Fall eine wo normalerweise ein Gewerbe angemeldet werden muß.
Ja, normalerweise muss man zuerst ein Gewerbe anmelden und darf erst dann geschäftlich tätig werden.
Vielleicht schildern Sie zum besseren Verständnis ja mal, um was es genau geht?
Sofern ich ein wenig Kritik üben darf... Man kann ein Gewerbe auch Rückdatieren, wenn man es beim Gewerbeamt anmeldet.
Mir geht es dabei um die allgemeine Frage ob man bei einer einmaligen Tätigkeit, welche ein Gewerbe vorraussetzt dieses auch anmelden muß. Mir sagte jemand, wenn es einmalig war, muß man das nicht.
Um was für eine Art gewerbliche Tätigkeit geht es denn?
Wenn man sowas als "Privatperson" macht, muss man sich halt immer im Klaren darüber sein, dass soetwas eine persönliche Haftung und ggfs. Probleme mit Behörden (Ordnungsamt, Finanzamt) nach sich ziehen kann.
Die entscheidende Frage dürfte hier sein, ob eine einmalige Tätigkeit auch nachhaltig sein kann. Dieses ist sie i.d.R. jedoch nur dann, wenn hier hohe Geldbeträge fließen. Diesbezüglich vielleicht einmal in einen Kommentar zur GewO konsultieren.
Ist dieses nicht der Fall, muss regelmäßig kein Gewerbe angemeldet werden, es sei denn, es handelt sich ausdrücklich um ein erlaubnispflichtiges (§§29 ff. GewO).. _________________ Gruß,
Philip
Steuerliche und rechtliche Beratung ist den jeweiligen Berufsgruppen vrbehalten. Demnach handelt es sich lediglich um meine persönliche Einschätzung des Sachverhaltes.
Wer Rechtschreibfehler findet, möge sie behalten.
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