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Mietminderung bei Bauarbeiten

 
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Erdling
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 12:16    Titel: Mietminderung bei Bauarbeiten Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wüßte gerne ob Bauarbeiten im und am Haus eine Mietminderung ermöglichen.

Die Rückseite des Nachbarhauses soll renoviert werden, der einzige Zugang geht durch unser Treppenhaus. Täglich kommen LKW mit Erde und Kies und die Arbeiter fahren alles durch unser Treppenhaus.
Lärm und Dreck sind reichlich vorhanden.
Der Garten hinter dem Haus ist auch keine Freude mehr in diesem Sommer.
Da ich bis spät arbeite und länger schlafe, leide ich vor allem unter dem Lärm.
Kann man da eine Mietminderung verlangen?
Wenn ja wieviel?

Wir haben seit wenigen Monaten einen neuen Hausbesitzer (Vermieter), der sofort die Miete erhöht hat und sich auch sonst nur dafür interessiert, möglichst viel Geld aus der Immobilie rauszuschlagen. Zu diesem Zweck führt er jetzt Renovierungs- und Ausbauarbeiten durch.
Im letzten halben Jahr wurde die Wohnung im 1. Stock komplett renoviert (vorher Kohleofen) , was extrem viel Lärm und Dreck erzeugt hat. Dann wurde das Haus verkauft. Jetzt geht der Lärm und Dreck unter den neuen Vermieter weiter. Wir sind nervlich ziemlich angefressen.
Das Rentnerpaar im Erdgeschoß kann die erhöhte Miete kaum zahlen. Der Garten der ihnen sehr viel bedeutet wird ohne Ankündigung zerstört, Bäume gefällt etc.
Kurz der Vermieter führt sich auf wie eine "Heuschrecke".
Da er nicht zögert die Miete zu erhöhen würden wir gerne die Miete kürzen sobald es einen Anlaß gibt.

Fotos:

fotos posten klappt nicht!






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spsln
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 44
Wohnort: Borsdorf

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 07:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

selbstverständlich ist wie bei jeder Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Mietsache auch bei Baularbeiten eine Minderung der Miete möglich. Allerdings sollte man sich dabei wirklich an dem Grad der Beeinträchtigung orientieren. Manche Mieter lassen sich von Ihrem Ärger ggf. über den Vermieter dazu hinreißen, eben mal 50% wegen irgendetwas zu mindern und fallen damit am Ende auf die Nase.
Eine Orientierung findet man entweder über bereits ergangene Urteiel (einfach mal bei google suchen) oder die sog. Hamburger Tabelle, aus der man ziemliche einfach eine Mietminderung (jedenfalls eine Orientierung) berechnen kann.

MfG Spsln
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 07:21    Titel: Antworten mit Zitat

Schauen Sie mal hier:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_baulaerm.htm

Mietminderung zwischen 0% und 60% ist möglich. Wenn Ihr Vermieter klagt, kommt es darauf an, wie der Richter entscheidet - das kann hier niemand wissen.
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Erdling
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Danke,
mal ne technische Frage,
ich habe URLs zu bilder per IMG eingefügt, aber es ist nichts zu sehen..
Bei anderen Foren gleicher Software klappt es immer..sind Bilder hier deaktiviert?
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