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Kreditausfallversicherung...(?)

 
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WBine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 09:20    Titel: Kreditausfallversicherung...(?) Antworten mit Zitat

Ich habe gehört, dass wenn eine Bank einen Kredit nicht wiederbekommt (Kredit wurde seitens der Bank gekündigt, Kreditnehmer hat bereits nach fruchtloser Pfändung die E.V. abgegeben) die Kreditausfallversicherung in Anspruch nimmt. Heisst das, Bank bekommt den Kredit sozusagen von dieser Versicherung? Falls ja, warum fordert die Bank weiterhin vom Kreditnehmer die Rückzahlung? Sollte der Kreditnehmer irgendwann einmal wieder zahlungsfähig sein, würde die Bank dann doch nochmal/doppelt kassieren.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Kreditgeschäft so einfach wäre...

Nein: Die Bank trägt grundsätzlich das Kreditrisiko selbst. D.h. wenn der Kunde nicht mehr zahlt, verliert die Bank das Geld.

Da in manchen Fällen (z.B. Existenzgründer) dieses Risiko so hoch ist, dass Banken es nicht tragen können/wollen, gibt es die Möglichkeit, dass das Risiko (teilweise) von (halbstaatlichen) Bürgschaftsbanken (z.B. KFW) übernommen wird. Auch gibt es die Möglichkeit, Kreditrisiken an andere Banken oder am Kapitalmarkt zu verkaufen. In diesen Fällen erhält die Bank im Falle der zahlungsunfähigkeit der Kunden ihr Geld von diesem Bürgschaftsgeber. Hierfür erhält der Erwerber des Risikos natürlich eine Prämie von der Bank.

In diesem Fall geht die Forderung der Bank gegen den Kunden aber auf den Bürgschaftsgeber über. D.h. wenn der Kunde wider Erwarten später wieder zahlt, geht das Geld an die Bürgschaftsbank.

Doppelt kassieren kann die Bank daher nicht.
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WBine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Dank! Jetzt bin ich schlauer Winken
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