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Kündigungsfrist "umgehen" wegen Arbeitsplatzwechse

 
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steve2207
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 13:37    Titel: Kündigungsfrist "umgehen" wegen Arbeitsplatzwechse Antworten mit Zitat

Hi,

in meinem Mietvertrag ist verankert, dass unter bestimmten Bedingungen (genaueres ist nicht angegeben) der Mietvertrag vorzeitig - im beiderseitigen Einverständnis - gekündigt werden darf. Da ich aus beruflichen Gründen meinen Wohnort wechseln muss und die alte Wohnung nicht mehr länger von mir bewohnt wird, möchte ich gern wissen ob ein Arbeitsplatzwechsel, der einen Wohnortwechsel mit sich zieht, allgemein dazu veranlasst, dass man noch vor der Kündigungsfrist aus dem Mietverhältnis ausscheiden kann???

Vielen Dank für eure Hilfe!
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Schickse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Unbefristeter Mietvertrag? Zeitmietvertrag? Kündigungsfristen? Nachmieterklausel? Schon mal mit dem Vermieter gesprochen?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 13:45    Titel: Re: Kündigungsfrist "umgehen" wegen Arbeitsplatzwe Antworten mit Zitat

steve2207 hat folgendes geschrieben::
Hi,

in meinem Mietvertrag ist verankert, dass unter bestimmten Bedingungen (genaueres ist nicht angegeben) der Mietvertrag vorzeitig - im beiderseitigen Einverständnis - gekündigt werden darf. Da ich aus beruflichen Gründen meinen Wohnort wechseln muss und die alte Wohnung nicht mehr länger von mir bewohnt wird, möchte ich gern wissen ob ein Arbeitsplatzwechsel, der einen Wohnortwechsel mit sich zieht, allgemein dazu veranlasst, dass man noch vor der Kündigungsfrist aus dem Mietverhältnis ausscheiden kann???

Vielen Dank für eure Hilfe!


"Im beiderseitigen Einverständnis" kann jeder Vertrag zu jeder Zeit aufgelöst werden.
Das ist ja gerade der Vorteil daran, dass man sich einig ist.
Sie können Ihre alte Wohnung also ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Ihr alter Vermieter damit einverstanden ist.

Wenn keine Einigkeit besteht, der Vermieter also auf der vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist besteht, kommen Sie auch nicht vorzeitig aus dem Vertrag heraus.


Zuletzt bearbeitet von nebelhoernchen am 10.08.05, 13:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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steve2207
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ein unbefristeter Mietvertrag. Kündigungsfrist würde im Normalfall 3 Monate betragen, es sei denn es wird ein Nachmieter gefunden. Mit dem Vermieter habe ich gesprochen, der will mir allerdings am Telefon keine Auskunft geben und sich per Post auf meine Kündigung melden - das ist jetzt aber schon 1 Woche her...
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Darf den ein Nachmieter gestellt werden ?
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steve2207
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

man darf einen nachmieter suchen. der vermieter entscheidet dann ob diese person ein mietrecht für die wohnung erhält - also mieter sucht, vermieter wählt aus (gesetzt dem fall es besteht auswahl)
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt aber nicht mit dem Irrglauben kommen, daß der Mieter bei der Gestellung von drei Nachmietern aus dem Vertrag rauskommt. Ist eines der ältesten Märchen im Mietrecht.
_________________
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Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
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die_Julie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

@steve, frage mich ebenfalls ob das "normal" ist dass die Kündigung länger auf sich warten lässt...hatte ebenfalls am Telefon einer außerordentlichen Kündigung des Vermieters zugestimmt (Zitat: Ziehen Sie bitte zum Ende August aus), nun gut eine Kündigung muss erst noch geschrieben werden, geschieht sicher nicht von einem Tag auf den anderen zumal der Vermieter beschäftigt ist...haber es zuvor erlebt dass bei anderen Anfragen an den Vermieter auch immer längere Zeit vergangen ist, und bei einer Kündigung erst....ist möglicherweise normal oder?

frage mich trotzdem was ist wenn der Vermieter seine Versprechung nicht einhält. Oder es sich anders überlegt aus welchem Grund auch immer. Eine Frage an die Experten sind solche " Einigungen" per Telefon rechtsverbindlich? Damit man sich als Mieter sicher auf Wohnungssuche begeben kann bzw. dem neuen Vermieter eine sichere Zusage geben. Muss es immer der Vermieter sein der die Kündigung ausstellt?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ja sicher, solche einvernehmlichen Vertragsauflösungen kann man auch mündlich abschliessen. Allerdings sollte man immer bedenken das diese nur schwer zu beweisen sind. Daher am besten sowas immer schriftlich fixieren. Eine Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann niemals mündlich erfolgen und bedarf immer der Schriftform, also auch kein Fax oder E-Mail.
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