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Gaszähler kontollieren .... nur wie ?

 
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sanchezc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 10:46    Titel: Gaszähler kontollieren .... nur wie ? Antworten mit Zitat

Hallo,

mich würde mal gerne interessieren, ob es einem Mieter möglich bzw. erlaubt ist den Gaszähler der Heizungsanlage zu kontrollieren bzw. abzulesen.

Beispielfall:
2 Parteienhaus, ein Zentralheizung für beide Parteien
Partei A = Vermieter, Partei B = Mieter
Da der Gasverbrauch stetig steigt trotz geringerem Verbrauch von Partei A & B (lt. Verdunstereinheiten) möchte Partei B gerne den Gasstand ablesen um seinen Verbrauch besser berechnen zu können. Gerne würde Partei B dies auch in geregelten Abständen machen ca. 4 x pro Jahr.
Hat Partei B ein Recht darauf den Gaszähler abzulesen oder nicht, ach ja der Gaszähler befindet sich im Keller von Partei A.

MfG Holger
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

B sollte in jeden Fall bedenken, dass A B einfach kündigen kann ohne Angabe eines Grundes. Dann verlängert sich aber die Kündigungsfrist um 3 Monate. Das ist das sogenannte erleichterte Kündigungsrecht für VM wenn dieser mit dem Mieter zusammen in einen 2 Familienhaus wohnt, was bei A und B der Fall zu sein scheint.
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sanchezc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

ja danke, aber das beantwortet ja nicht meine Frage

ich möchte doch wissen ob B en Recht auf Gaszählerablesung hat

aber noch mal zu Ihrer Antwort, wenn B nun schon ein Kündigunsfrist von 6M hat kommen da dann nochmal 3 dazu , d.h. es bleiben 9 M zeit für einen wechsel?.

MfG Holger
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

B hat wenn er kündigt immer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten ausser es gibt eine Individualvereinbarung.
Wenn B von A wie oben aufgeführt gekündigt wird, verlängert sich die Kündigungsfrist mit der A kündigen kann um 3 Monate. Beträgt diese Aufgrund der Dauer des Mietverhältnisses schon 6 Monate dann kommen da nochmal die 3 Monate drauf. Somit hat B 9 Monate Zeit sich eine neue Wohnung zu suchen.


Meiner Meinung nach hat B kein Recht auf eine Gaszählerablesung.
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sanchezc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

ok danke nun weis ich wieder was neues

doch meine hauptsächliche Frage. Gaszählerkontrolle ? wie sieht es damit aus ?

gekündigt werden will ich jetzt eigentlich nicht, möchte nächstes Jahr ein eigenes Eigenheim,
doch muss ich mich noch vor der nächsten Nebenkostenabrechnung absicher, ansonsten belaüft sich diese in den 4stelligen Bereich, da jedes Jahr mehr Gas verbraucht und weniger geheizt wird.
Daher möchte ich gerne den Verbrauch des Gaszählers im Auge haben.

MfG Holger
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben ein Recht, die Gasrechnung einzusehen. Damit wäre Ihnen doch auch geholfen.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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