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Miete schenkbar??

 
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Das_Vioelchen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 13:08    Titel: Miete schenkbar?? Antworten mit Zitat

Hallo
Momentan stehen mein Verlobter und ich vor einem Problem. Meine Großeltern haben uns angeboten in die leerstehende Wohnung in ihrem 2-Familien-Haus zu ziehen. Da wir ein Baby erwarten und uns sowieso nach einer neuen Wohnung umsehen wollten wäre das natürlich toll. Aber: Uns steht nicht viel Geld zur Verfügung. Meine Großeltern würden uns die Miete schenken, sodass wir nur die Nebenkosten zu tragen hätten.
Meine Frage: Ist das überhaupt möglich? Muss Geld überwiesen werden? Wenn nicht, gilt die Wohnung dann als Schenkung? Was muss beachtet werden?
Bin für jede Hilfe dankbar!!!
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Schickse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs und zu den netten Großeltern. Hier soll wohl nur der Wohnraum kostenlos überlassen werden. Um Ärger zu vermeiden (den soll es ja auch unter Verwandten geben), sollten Rechte und Pflichten vertraglich festgehalten werden, z. B. wie hält man es mit den "Nebenkosten", sind irgendwelche Garten- oder Pflegearbeiten zu leisten, eine "Kündigungsregelung".

Dingliche Rechte an Haus und Grundstück entstehen durch die kostenlose Wohnungsüberlassung nicht, es sei denn es handelt sich um eine notariell beglaubigte Schenkung.
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Man müsste evtl. Schenkungssteuer zahlen, wenn die geschenkten Mieten in einem Zeitraum von 10 Jahren ggf. zusammen mit anderen Schenkungen den Betrag von 51.200,- Euro (dies entspricht 426,67 Euro monatlich) überschreiten. Ansonsten dürfte das vollkommen unbedenklich sein
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es sind aber in dieser Konstellation aber auch die steuerlichen Aspekte zu betrachten.

Bei einer entgeltlichen Überlassung der Wohnung wäre die Miete für die Eltern steuerpflichtig, die Abschreibung Zinsen etc. hingegen abzugsfähig. Eventuell bietet dies steuerliche Vorteile.

Bei einer unentgeltlichen Überlassung der Wohnung könnte man prüfen, ob ein Anspruch der Großeltern auf Eigenheimzulage besteht. Wenn kein Objektverbrauch vorliegt, halte ich dies für wahrscheinlich.
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