Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 11.08.05, 12:47 Titel: Änderung des Mietvertrages
Hallo,
ich habe da mal ein paar Fragen allgemeiner Natur.
Vor etlichen Jahren hat M (Mieter) mit seiner damaligen Lebensgefährtin einen Mietvertrag geschlossen. Nach dem Auszug der Lebensgefährtin wurde ein neuer Mietvertrag unterschrieben. Dies ist nun auch schon über zehn Jahre her. Und M ist seit dessen alleiniger Mieter. Vor ein paar Jahren ist nun eine neue Lebensgefährtin eingezogen und ist nun seit einiger Zeit mit M verheiratet.
Durch Modernisierungsmaßnahmen und deren Umlage fällt nun eine Mieterhöhung an.
zu meiner 1. Frage:
im Zuge der Mieterhöhung hat der Vermieter (VM) nun den Wunsch geäußert einen neuen Mietvertrag auf beide Ehepartner auszustellen. Als Grund hierfür nennt er seine zusätzliche Sicherheit nun zwei Vertragspartner im Zugriff zu haben und natürlich auch den Vorteil der Sicherheit für die Frau. (irgendwie muss man es ja begründen)
M ist eigentlich nicht an einer entsprechenden Änderung interessiert, da eine neuer Mietvertrag nach aktuellen Rechtsbegriffen verfasst wäre und für ihn erhebliche Nachteile hätte ( Thema "Schönheitsreparaturen" ).
Unter welchen Umständen könnte VM die Ausfertigung eines neuen Mietvertrages verlangen?
2. Frage.
Könnte man die "Hereinnahme" der Ehefrau auch durch Erklärung bewirken. zB.
Hiermit wird erklärt, dass Frau ... zum .... neben dem bisherigen Mieter Herrn... in das bestehende Mietverhältnis vom .... zwischen m und VM eintritt.
Im übrigen bleiben alle Klausen und Vereinbarungen des Mietvertrages hiervon unberührt.
Kann man so die Vorteile aus dem alten Mietvertrag für M erhalten?
3.Frage
Im Mietvertrag findet sich folgender Eintrag:
Folgende Einrichtungen sind Eigentum des Vermieters:
Sanitäre Einrichtungen, Gasheizung und Warmwasserbereiter.
Ein Teppichboden ist da nicht aufgeführt. Er lag allerdings schon beim Einzug in der Wohnung. Diverse Gegenstände wurden beim Einzug vom Vormieter gegen Abschlagszahlung übernommen, leider gibt es keine Aufstellung über die einzelnen Gegenstände.
Ist somit im Zweifel der Teppichboden der Mietsache zuzurechnen?
Ich bedanke mich schon mal vorab für Ihre Meinungen und Einschätzungen.
zu1. gar nicht- angenommen Niemand stirbt, so tritt die Ehefrau in den MV ein. Verkauft der VM das Haus, so übernimmt der Käufer den MV. Es gibt keine Umstände, die das Ausfertigen eines neuen Vertrages rechtfertigen.
zu2. Warum? Es besteht keine Notwendigkeit.
zu3. Wenn die anderen Dinge schon aufgezählt wurden stellt sich natürlich die Frage warum der Teppichboden nicht- Gibt es ein Übernahmeprotokoll? _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
zu2. M ist es egal ob seine Ehefrau mit in dem Mietvertrag steht, man könnte sagen
wenn es den VM freut soll er es haben . Er will halt nur nach seinem alten Mietvertrag behandelt werden.
zu3 Tja, die Übernahmequittung vom Vormieter hat er schon verzweifelt gesucht.
es wurde ja zB. auch eine Küche übernommen. Ein separates Übernahmeprotokoll mit dem VM hat es nie gegeben. Zumindest hat er keine Kopie und kann sich nicht an ein solches erinnern
Das mit dem Teppich würde doch erst beim Auszug relevant. Wie ist es denn nun? Ist der Teppich vom VM oder von Vormieter?
Soll es vielleicht vom VM einen Neuen geben?
Mietvertrag: Wenns den Vermieter freut, über eine Zusatzvereinbarung die Ehefrau mit aufnehmen, auf keinen Fall neuen Vertrag. Aber: Ihr könnt auch nur zusammen kündigen. Sollte im Streitfall eine der Parteien ausziehen ist diese auch für die Miete haftbar zu machen-der VM kann sich an beide halten, je nach Solvenz. Sollte weiterhin eine der Parteien nicht zur Kündigung bereit sein muss im Zweifelsfall auf Zustimmung zur Kündigung geklagt werden.
Also: Vorteil für VM und ggf. Deine Frau, Nachteile möglicherweise für Dich. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
das mit dem Teppichboden würde wirklich erst beim Auszug relevant.
Ausziehen ist aber auch im Monent kein Thema für M.
Der Vormieter hat den Teppich gelegt. Aber M hat dafür wohl keine Quittung mehr, kann also im Streitfall nicht nachweisen, dass er ihn vom Vormieter erworben hat.
M will nun einen Neuen verlegen, auf eigene Kosten ( so kleinlich ist M ja nun auch wieder nicht). Die Frage nach dem Eigentümer des Teppichs stellt sich dann natürlich erst bei einem evtl. Auszug.
Da M wohl aber unter keinen Umständen dazu verpflichtet ist einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben ist diese Frage ja eigentlich auch nicht mehr so wichtig, da M laut dem alten Mietvertrag im Vorteil ist (Thema Schönheitsreparaturen") und somit auch nicht verpflichtet wäre diesen bei Beschädigung zu erneuern.
Da M wohl aber unter keinen Umständen dazu verpflichtet ist einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben ist diese Frage ja eigentlich auch nicht mehr so wichtig, da M laut dem alten Mietvertrag im Vorteil ist (Thema Schönheitsreparaturen") und somit auch nicht verpflichtet wäre diesen bei Beschädigung zu erneuern.
Der Mieter ist mit oder ohne wirksamer Schönheitsreparaturklausel verpflichtet Schäden die über den normalen Gebrauch der Mietsache hinausgehen zu ersetzen. Dementsprechend kann es sehr wohl sein das der Teppich erneuert werden muss bzw. der Zeitwert ersetzt werden muss. Vorausgesetzt dieser wurde mitgemietet.
Einen neuen Teppich sollte M nur legen wenn er sich sicher ist das dieser nicht mitvermietet wurde, sonst kann durch das Entsorgen des alten Teppich ein neues Problem entstehen. Denn dann hat der VM beim Auszug einen Anspruch auf Rückbau, sprich entfernen des neuen Teppichs und wieder einlegen des alten. Wenn dies nicht mehr möglich ist, weil weggeworfen muss der Mieter den Zeitwert des alten Teppichs ersetzen. Der VM ist dann nämlich nicht verpflichtet den neuen Teppich vom Mieter abzukaufen oder ähnliches.
Ist der Teppich allerdings nicht mit vermietet kann M damit machen was er will und gerne neuen verlegen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.