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Verfasst am: 11.08.05, 14:08 Titel: Gemeinsames Konto - Geld ohne Wissen von der Bank
Hallo !
Folgende Situation könnte sich ereignen:
Person A und seine Ehefrau haben ein gemeinsames Konto bei der Sparkasse.
Einer "Freundin" in Not hat die Frau nun 20000 DM geliehen. Dieses wäre nur möglich, weil das Girokonto überzogen werden konnte (weit über das Limit). Dieses würde von dem Zweigstellenleiter veranlasst.
Wie man sieht das Beispiel ist einige Zeit her, da gab es noch die DM.
Jetzt wäre das Konto wieder auf 0. Die "Freundin" zahlt mehr oder weniger regelmäßig das Geld in 200€ Monatsraten zurück.
Würde es jetzt noch Sinn machen gegen die Bank vorzugehen, weil diese ohne dem Einverständnis und Wissen von Person A das Geld gegeben hat?
Kann A einen verbindlichen Rückszahlungs-Vertrag mit der "Freundin" aufsetzen?
Zuletzt bearbeitet von pro am 12.08.05, 08:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
Wenn es sich um ein gemeinsames Konto (sog. "Oder-Konto") gehandelt hat, können Sie sich nur an Ihre Ehefrau wenden.
Weder gegen die Bank noch gegen die Freundin Ihrer Ehefrau können Sie in irgendeiner Weise vorgehen.
Die Bank hat richtig gehandelt, da Ihre Ehefrau wie Sie auch die volle Verfügungsgewalt über das Konto hat.
Dass es evtl. keinen schriftlichen Darlehensvertrag zwischen Ihrer Ehefrau und deren Freundin gibt, ist ggfs. Ihrer Frau anzulasten, nicht der Bank oder der Freundin.
Verfasst am: 11.08.05, 14:20 Titel: Re: Gemeinsames Konto - Geld ohne Wissen von der Bank
Hallo pro,
Ich weiss: Das mit den Forenregeln und der Ich-Form ist schwierig. Bitte ändern
pro hat folgendes geschrieben::
Macht es jetzt noch Sinn gegen die Bank vorzugehen weil diese ohne mein Einverständnis und Wissen das Geld gegeben hat?
Was sollte die Anspruchsgrundlage sein? Ich gehe davon aus, dass das Konto ein "oder"-Konto war und jeder der Kontoinhaber eigenständig darüber verfügen konnte.
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