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will Dispo gekürzt haben - Bank verweigert

 
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Rechtlaie
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Anmeldungsdatum: 07.12.2004
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 12:31    Titel: will Dispo gekürzt haben - Bank verweigert Antworten mit Zitat

Moin Smilie

Mal angenommen:

(A) hat einen relativ hohen Dispo.

(A) möchte diesen Begrenzen lassen (zur Schadensbegrenzung falls mal jemand unberechtigter Weise Zugriff auf (A)s Konto erhält)

Die Bank meint allerdings der Dispo sei so festgelegt und nicht änderbar da er von den regelmässigen Geldeingängen abhängt.

Frage:

1. stimmt das ?

2. kann jede Bank das anders entscheiden oder MUSS jede Bank dem Kundenwunsch nachkommen ?

3. falls (A) Anspruch auf Dispokürzung hat, auf welcher Rechtsgrundlage ?

(A) dankt Smilie
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 13:03    Titel: Re: will Dispo gekürzt haben - Bank verweigert Antworten mit Zitat

Hallo Rechtslaie,

Rechtlaie hat folgendes geschrieben::

1. stimmt das ?


Viele Bank haben Computerprogramme, die aufgrund der Kontobewegungen (hauptsächlich der Gehaltseingänge) die Bonität einschätzt und das Limit festlegt (oder dem Kundenbetreuer empfiehlt). Ich hatte einmal eine Kreditkarte, bei der konnte man das schön sehen. Mit jedem Monat, in dem ich ordentlich die Kreditkartenrechnung bezahlt habe, stieg das Limit...

Es kann aber auch sein, dass die Bank eine Geschäftspolitische Entscheidung getroffen hat, auf einem hohem Dispo zu bestehen. Banken haben die Erfahrung, dass Dispolinien auch genutzt werden. Von daher ist es ertragreich, diese einzurichten.


Rechtlaie hat folgendes geschrieben::

2. kann jede Bank das anders entscheiden oder MUSS jede Bank dem Kundenwunsch nachkommen ?
3. falls (A) Anspruch auf Dispokürzung hat, auf welcher Rechtsgrundlage ?


Es gibt Vertragsfreiheit in Deutschland (falls unsere "Verbraucherschützministerin" die nicht doch abzuschaffen schafft Sehr böse ). Also: Ein Dispokreditvertrag bedarf (wie jeder Vertrag) der Zustimmung beider Parteien. D.h. Wenn der Kunde die bestehende Dispolinie kündigt (jederzeit, ohne Frist) gibt es keinen Dispo mehr.

Im Gegenzug besteht natürlich kein Recht des Kunden eine gewünschte andere Dispohöhe einzufordern. Dazu müsste die Bank zustimmen.

Auch kann die Bank natürlich (wie der Kunde) den Kontovertrag kündigen, wenn man sich nicht einig wird.

Aber keine Sorge: Ich kenne genug Banken, bei denen der Kunde seinen Dispo kürzen lassen kann. Sehr glücklich

Rechtlaie hat folgendes geschrieben::

(A) möchte diesen Begrenzen lassen (zur Schadensbegrenzung falls mal jemand unberechtigter Weise Zugriff auf (A)s Konto erhält)


Hier ist A leider auf dem Holzweg. Allein die Tatsache, dass kein Dispo besteht, schützt nicht vor Überziehungen. Wird der vereinbarte (gekürzte) Dispo überschritten, so prüft die Bank, ob Sie (rein bonitätsmäßig) die Überziehung zulassen kann. Da A ja offenkundig für den höheren Dipobetrag gut ist, lässt die Bank die Zahlung zu.

Hier könnte A höchstens mit der Bank eine Vereinbarung treffen, dass Überziehungen generell nicht möglich sind. Eine solche Anweisung müsste die Bank natürlich auch beachten.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Bank in diesem Fall den Kontovertrag kündigt, da sie das Risiko nicht tragen will.
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Rechtlaie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.12.2004
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank für die schnelle, fundierte und verständliche Antwort.

Was soll aber : "Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Bank in diesem Fall den Kontovertrag kündigt, da sie das Risiko nicht tragen will." bedeuten ?

Welches Risiko ? Das Risko die Überziehungsanweisung nicht zu beachten ??
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtlaie hat folgendes geschrieben::

Welches Risiko ? Das Risko die Überziehungsanweisung nicht zu beachten ??


Ja.

Die Bank hat ein Kontoführungssystem. Dort wird eine Sperre eingegeben "Keine Überziehungen zulässig". Kommt es doch zu Überziehungen, so werden Lastschriften automatisch zurückgegeben, Bartransaktionen verhindert etc.

Dummerweise gibt es Zahlungen, die nicht verhindert werden können (Kreditkartenzahlungen, Geldautomatenabhebungen, die Gebühren der Bank selbst...)

Dadurch kann natürlich auch ein Guthabenkonto in´s Soll rutschen. Schlechten Kunden nimmt man deswegen die Kredit und ec-Karten ab. Nur: A ist ja ein guter Kunde...
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Rechtlaie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.12.2004
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

alles klar, vielen Dank.

Also hat (A) keine Chance durch solche Maßnahmen Sicherheit herzustellen.

Bleibt (A) also nur weiterhin der sorgfältige Umgang mit allen Daten und die Hoffnung, dass (A) im Schadensfalle nur wie versprochen haften muss.
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