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Urteil Amtsgericht

 
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Mutti
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 18:02    Titel: Urteil Amtsgericht Antworten mit Zitat

Hallo,

mal ne allgemeine Frage....
Wenn beim Amtsgericht ein Urteil ergeht, dieses Urteil anerkannt wurde und auch Vollstreckt wurde, einem aber nie die Unterlagen ausgehändigt wurden (gelber Brief kam nie an) , kann man sich dann diese Unterlagen zu solch einem bestimmten Fall beim Amtsgericht "einsehen" oder ggf. sogar kopieren???
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biggi33
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 02:32    Titel: Antworten mit Zitat

Auf Antrage durfte ich beim Sozialgericht die Akten einsehen und Kopien fertigen. Jede Kopie mußte natürlich bezahlt werden. Meiner Ansicht nach muss dies auch bei einem Amtsgericht möglich sein.
Was ist das für ein gelber Brief?
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

biggi33 hat folgendes geschrieben::

Was ist das für ein gelber Brief?


Die Urteilszustellung.

Schreiben Sie einfach an das Gericht und bitten um Übersendung einer Urteilsabschrift (Aktenzeichen angeben!).
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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kuaja
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Oder auch;
es braucht keine Bitte drin zu sein,
sind doch Beamte Winken
(also, meine Erfahrungen sind in Bezug auf Behörden, dass grundsätzlich das Schreiben von Wörtern wie "Bitte", und ähnliche, eher nicht so gut sind; eher "Forderungen" im Sinne von "binnen fünf Tagen", etc.)

"Sehr geehrte Damen und Herren,
in Sachen
X./.X Az.

bitte ich um schnellstmögliche Zustellung des Urteiles via Fax.

Unterschrift;

bzw.
Sie können einfach zur Geschäftsstelle,
dort die Prozessakte ansehen (BPA nicht vergessen) und ggfsl. Kopien anfertigen lassen.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

kuaja hat folgendes geschrieben::

es braucht keine Bitte drin zu sein,...
dass grundsätzlich das Schreiben von Wörtern wie "Bitte" nicht so gut sind

dann aber:
kuaja hat folgendes geschrieben::
bitte ich um schnellstmögliche Zustellung des Urteiles via Fax.

Winken
Zum Rest des unsäglichen Geschreibsels spare ich mir Kommentare.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.08.05, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

kuaja hat folgendes geschrieben::
"Sehr geehrte Damen und Herren,
in Sachen
X./.X Az.

bitte ich um schnellstmögliche Zustellung des Urteiles via Fax.

ich finde das viel zu lasch formuliert. Sie sollten keinesfalls auf diverse Drohungen (Dienstaufsichtsbeschwerde, Petition, Beschwerde beim Justizminister, bzw. Bundeskanzler, Sitz- und Hungerstreik vor dem Gerichtsgebäude) verzichten, sollte das Fax nicht sofort eintrudeln. Aber hoppla!
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kuaja
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
kuaja hat folgendes geschrieben::

es braucht keine Bitte drin zu sein,...
dass grundsätzlich das Schreiben von Wörtern wie "Bitte" nicht so gut sind

dann aber:
kuaja hat folgendes geschrieben::
bitte ich um schnellstmögliche Zustellung des Urteiles via Fax.

Winken
Zum Rest des unsäglichen Geschreibsels spare ich mir Kommentare.


das war keine Bitte in der eigentlichen Form.
sowas wie eien pro-Forma-Entschuldigung Winken
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