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Zinsen für Rückerstattung von Nebenkosten

 
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 17:47    Titel: Zinsen für Rückerstattung von Nebenkosten Antworten mit Zitat

Angenommen Person A bekommt seine Heizkostenabrechnung von 2003/04 (Ja schon über ein Jahr zurück) und erhält 300€ zurück. Kann A Zinsen verlangen auf das Geld mit dem der Vermieter arbeiten konnte. Genauso sieht es mit den viel zu hoch geschätzeten Nebenkosten aus. Hätte A das Geld was er zurück bekommt sicher angelegt wären das locker 25-40€ an Zinsen gewesen... Hat A ein Anspruch drauf zukünfitg schneller seine Nebenkostenabrechnungen zu bekomen?
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Der liebe Windalf schein ein ausgeklügelter Finanzjongleur zu sein....

"Meine" Hausbank hatte bis zur letzten Woche ein "besonderes Angebot"- Festanlage von 1 Jahr bei 2,5 % Zinsen.
Viel mehr wird es auch im letzten Jahr nicht gegeben haben, daher finde ich den Ansatz von 25-40 € sehr interessant.
Natürlich können die monatlichen Vorauszahlungen aufgrund dieser Abrechnung gesenkt werden-
Mein Empfehlung wäre dann die Ersparnisse so anzulegen, dass dem Vermieter die dann höchstwahrscheinlich hoch ausfallende Nachzahlung, natürlich mit Zinsen, da der VM das Geld vorstrecken musste, sofort auszuzahlen ist.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

@Susanne
Ich hab ja kein Problem mit dem Zinsausfall der sich durch die Vorrauszahlung übers Jahr ergibt. Aber es kann ja nicht sein das es über ein Jahr dauert bis der endlich mal die Kohle rausrückt. Toll das ich jetzt den anderen Mietern einen Zinslosen Kredit geben durfte...

Zu deinem Zinsatz. Ich hab noch einen alten Bausparvertrag am laufen der schon "fällig" ist aber die Kreditzinsen sind so hoch das sich eine Inanspruchnahme des Kredites im Moment nicht lohnen würde. Da er recht hoch dotiert ist kann ich den Kreditteil weiter auffüllen komme aber wenn ich will innerhalb von 3 Monaten an mein Geld...
Dafür bekomm ich auf das Teil 4,75% Zinsen... Macht bei 300€ alleine für die Heizkosten rund 15 Euro... Genaugenommen ist der Zeitraum ja schon 15 Monate und wenn ich noch die Nebenkostenrückzahlung dazurechne und das verzinse komme ich halt auf über 25 Euro... Wohl gemerkt für ne Festanlage. Das letzte Jahr war ja äusserst erfreulich was risikoreichere Anlagen betraf...
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 06:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Person A statt sich mit sollchen "Erdnüssen" abzugeben arbeiten gehen würde, täte die Person auf einmal feststellen, das die fragliche Summe bereits in 1-2 Stunden locker zu verdienen ist.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Wenn Person A statt sich mit sollchen "Erdnüssen" abzugeben arbeiten gehen würde, täte die Person auf einmal feststellen, das die fragliche Summe bereits in 1-2 Stunden locker zu verdienen ist

Zum einen geht Person A arbeiten und zum anderen spielt es doch keine Rolle ob sich Geld auch durch Arbeit verdienen lässt und hat auch mit der Frage nichts zu tun. Was für eine erbärmliche Begründung insgesammt. Würde man mit der durchkommen könnte die Bank ja auch sagen: "Sie bekommen dieses Jahr zwar X € Zinsen aber wenn Sie arbeiten gehen haben Sie diese Summe ja auch schnell zusammen deshalb zahlen wir die einfach mal nicht aus...

Der Vermieter findet es ja auch nicht lustig würde ich ihm die Miete ständig verspätet zahlen. Warum soll hier aufeinmal mit zweierlei Maß gemessen werden...
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Vermieter findet es ja auch nicht lustig würde ich ihm die Miete ständig verspätet zahlen.

Na, endlich mal ein Vergleich, der nicht hinkt:

Die Zahlung (Fääigkeit) der Miete wird im BGB geregelt: § 556 b BGB

Den Zeitraum, in der die BK-Abrechnung vorliegen muss, auch: § 556 Abs 3 BGB

Von Zinsen steht dort nichts!
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Susanne


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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hilft nix , muß A doch 1-2 Stunden mehr arbeiten, anstatt seinen Vermieter abzuzocken. Winken
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Hilft nix , muß A doch 1-2 Stunden mehr arbeiten, anstatt seinen Vermieter abzuzocken.

Die Frage ist ja vielmehr wer hier wen abzockt... Nach dem von Susanne zitierten Paragraphen hat ja mein Vermieter die Abrechnung 3 1/2 Monate zu spät zukommen lassen. Der Vermieter hat also seine Verbindlichkeiten mir gegenüber in jedem Falle zu spät beglichen... Das Geld habe ich ja immer noch nicht sondern wird mit der MIete gegengerechnet die ich dann wieder mit den überhöhten Nebenkosten im voraus zahlen darf... Und auch ist es ja wohl nicht Standard das man mal eben in 1-2 Stunden Netto 25-40€ verdient. Gehen wir mal von einer Stunde und 25€ aus müsste man ja schon einen Studenlohn von rund 50€ haben um das einzuspielen. Vielleicht hat das ja der eine oder andere aber von 50€ die Stunde bin ich noch weit entfert und ob ich da jemals ankomme ist die andere Frage...
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Schriftstück an den Vermieter, dass Du aufgrund der Abrechnung die NK-Vorauszahlung um 25 e ab der nächsten Mietzahlung senkst.
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Susanne


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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
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BeitragVerfasst am: 11.08.05, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Die Höhe der Vorauszahlung muss angemessen sein. Sie muss sich nach den tatsächlich zu erwartenden Betriebskosten richten. Die Vorauszahlungen sollen keinen kostengünstigen Kredit für den Vermieter darstellen. Ergibt sich also bei der Nebenkostenabrechnung eine hohe Rückzahlung, sind die monatlichen Vorauszahlungen zu hoch, müssen diese angemessen gesenkt werden. Nach Vorlage der Abrechnung kann der Mieter den Vorauszahlungsbetrag auf eine angemessene Höhe herabsetzen. Der Vermieter darf ebenfalls den Vorauszahlungsbetrag anpassen. Einen zu niedrigen Betrag kann er erhöhen. Dieses Recht steht ihm aber nur zu, nachdem er über die Betriebskosten abgerechnet hat. Bevor die Anpassung des Vorauszahlungsbetrages vorgenommen werden darf, müssen Vermieter oder Mieter der anderen Mietpartei dies in Textform mitteilen. Textform heißt, das die Mitteilung nicht persönlich unterschrieben sein muss, sondern die Übermittlung per Telefax oder eMail geschehen kann.
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Werner, Deine Urteilssammlung ist echt toll Sehr glücklich und Deine Antworten entsprechen damit grundsätzlich immer der Juriquette Sehr glücklich

.. erinnert mich trotzdem langsam an eine kaputte Schallplatte- ich glaub, ich brauch mal Urlaub vom Forum Mit den Augen rollen
_________________
Grüße
Susanne


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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab mal mit zwei anderen Mietern aus dem Haus gesprochen. Die sind alle voll froh das sie voll die hohe Erstattung bekommen haben (Das dumme Volk ist echt einfach zufrieden zu stellen. Man verarscht Sie und die freuen sich noch darüber...)

Ich werds so machen wie Susanne vorgeschlagen hat. Danke für die Beiträge...
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Tehlak
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Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 457

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

300 Euro im Jahr zurück,

Macht 25 Euro "zu hohe" Nebenkosten.

Das find ich recht gut kalkuliert, vor allem weil ne Nachzahlung ja wesentlich unangenehmer ist, als ne Rückzahlung.

Und 25 Euro sind bei den heutigen Preisschwankungen sicher nicht zuviel...
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Das find ich recht gut kalkuliert, vor allem weil ne Nachzahlung ja wesentlich unangenehmer ist, als ne Rückzahlung.

Diese Argumentation ist totaler Schwachsinn. DIe Kosten fallen doch so oder so an und daran kann ich und der Vermieter nichts ändern. Liegt die Kohle allerdings 1 1/2 Jahre länger auf meinem Konto hab ich wenigstens was davon becor ich sie abdrücken muss. Einfach auf Verdacht mal eben 25 Euro mehr ansetzen ist eine Schweinerei. Mit der Begründung kassiert ein Eigentümer eines Hauses mit 10 Wohungen mal locker 200-300€ zusätzlich an Zinsen auf Kosten der Mieter... Da kann ich nun wirklich nichts positives dran finden...
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