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An einer FH kann man zum Wirtschaftsjuristen ausgebildet werden.
Wer aber Richter/Staatsanwalt/Anwalt werden will, muss an einer Universität studieren.
Nein, man muss für ein Jura-Studium kein Latein können. Kann zwar hilfreich sein, aber man braucht es nicht.
Es gibt einige lat. Fachausdrücke, aber die kann man ohne Lateinkenntnisse lernen.
Man braucht es nicht?
Mal nachlesen bei: Rudolph von Jhering, "Vom Geist des roemischen Rechts auf den verschiedensten Stufen seiner Entwicklung". Ohne dieses Werk ist das große Gesetzeswerk des BGB schwer vorstellbar.
Es erklärt mehr vom Bürgerlichen Recht, vom Staats- und Verwaltungsrecht ganz zu schweigen, als alle noch so perfekt eingeübte Kasuistik.
Die paar Fachausdrücke könnte man ja wirklich auch übersetzen. Aber der Rest ...
Braucht man es nicht?
Braucht man nicht die Sprache einer Kultur, um die Kultur zu verstehen?
Wie gut würde es der Gesellschaft tun, wenn die flotten Gesetzesschreiber in den nationalen Parlamenten und erst Recht in Brüssel diesen Geist des römischen Rechts kennen und verstehen würden. Nicht um ihn zu kopieren, aber um die Wurzeln des europäischen Rechts überhaupt erst einmal zu verstehen, bevor man an den Ästen dieses Baumes sägt. _________________ gloriaD
Wollen sie jetzt behaupten, dass man Latein können muss um Jura zu studieren?
Würde man Latein benötigen, wäre dies eine allgemeine Zulassungsvoraussetzung.
Dies ist aber nicht der Fall.
Niemand braucht Latein, um Jura studieren zu können. Im Übrigen werden 99% aller Studenten ihr zitiertes Buch kaum gelesen haben, ob sie überhaupt davon gehört haben ist ebenfalls fraglich.
Wollen sie jetzt behaupten, dass man Latein können muss um Jura zu studieren?
Würde man Latein benötigen, wäre dies eine allgemeine Zulassungsvoraussetzung.
Dies ist aber nicht der Fall.
Niemand braucht Latein, um Jura studieren zu können. Im Übrigen werden 99% aller Studenten ihr zitiertes Buch kaum gelesen haben, ob sie überhaupt davon gehört haben ist ebenfalls fraglich.
Ja, das ist ja der Jammer bei dieser Juristengeneration, die sich eher als Sozialingenieure oder auch einfach als Schleppenträger der Mächtigen verstehen, denn als Verantwortliche für den Kampf ums Recht.
"Das zitierte Buch" hat Jhering übrigens 1852-1878 geschrieben!
Man muß seit ein paar Jahren nicht mehr Latein können, um Jura zu studieren, aber um das Recht in seiner ganzen historischen und sozialen Bedeutung zu verstehen, schon. _________________ gloriaD
Ich finde es recht anmaßend, dass ausgerechnet NICHT-JURISTEN uns Juristen sagen wollen, was wir wissen müssen, um das deutsche Recht zu verstehen.
Man muss gar kein Latein können. Deutsch ist völlig ausreichend.
Was sie hier sagen kann man in einer normalen Rechtsgeschichtevorlesung lernen, die auch auf Deutsch abgehalten wird.
Von der jetzigen Juristengeneration wird erwartet, dass sie schnell und erfolgreich studiert und einige Fremsprachen sprechen, wobei Latein nicht dazugehört.
Man muss gar kein Latein können. Deutsch ist völlig ausreichend.
Von der jetzigen Juristengeneration wird erwartet, dass sie schnell und erfolgreich studiert und einige Fremsprachen sprechen, wobei Latein nicht dazugehört.
Wenn man sich schon so bescheidet, sollte man Deutsch dann aber auch wirklich können
Ist die Frage erlaubt, ob das Urteil von der Überflüssigkeit der Kenntnis der lateinischen Sprache für das Rechtsverständnis aus der Kenntnis oder der Unkenntnis dieser alten Sprache resultiert? _________________ gloriaD
Anscheinend sind sie auch einer von denen, die auf jeden Fehler in einem Beitrag hinweisen und dann denken, dass die Person kein Deutsch kann.
Naja, dann will ich sie mal in diesem Glauben lassen.....
Im Übrigen: Ich habe Latein gelernt und es ist mE überflüssig für das Studium.
Von der "jetzigen Juristengeneration" wird zumindest erwartet, dass sie Texte formuliert, die der rechtssuchende Bürger versteht. Hölzernes "Juristendeutsch", insbesondere mit Substantiven gespickte Schachtelsätze wie:
gloriaD hat folgendes geschrieben::
Ist die Frage erlaubt, ob das Urteil von der Überflüssigkeit der Kenntnis der lateinischen Sprache für das Rechtsverständnis aus der Kenntnis oder der Unkenntnis dieser alten Sprache resultiert?
sollte der Vergangenheit angehören. Es entstammt einer Zeit, in der "die Juristen", insbesondere die Behörden, sich durch die Sprache noch bewusst vom "einfachen Bürger" distanzieren wollten.
Deshalb halte ich gute Deutschkenntnis auch für wichtiger als Latein. Allerdings finde ich auch, dass die geschichtlichen und kulturellen Grundlagen des Rechts auf keinen Fall vernachlässigt werden dürfen. Deshalb gehört Jura nicht an die FH. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Von der "jetzigen Juristengeneration" wird zumindest erwartet, dass sie Texte formuliert, die der rechtssuchende Bürger versteht. Hölzernes "Juristendeutsch", insbesondere mit Substantiven gespickte Schachtelsätze wie:
gloriaD hat folgendes geschrieben::
Ist die Frage erlaubt, ob das Urteil von der Überflüssigkeit der Kenntnis der lateinischen Sprache für das Rechtsverständnis aus der Kenntnis oder der Unkenntnis dieser alten Sprache resultiert?
sollte der Vergangenheit angehören. Es entstammt einer Zeit, in der "die Juristen", insbesondere die Behörden, sich durch die Sprache noch bewusst vom "einfachen Bürger" distanzieren wollten.
Deshalb halte ich gute Deutschkenntnis auch für wichtiger als Latein. Allerdings finde ich auch, dass die geschichtlichen und kulturellen Grundlagen des Rechts auf keinen Fall vernachlässigt werden dürfen. Deshalb gehört Jura nicht an die FH.
Sorry, wenns zu schwer war!
Ein bißchen Freude am Lesen und Verstehen sollte man schon mitbringen, wenn man sich an einer Diskussion über etwas anspruchsvollere Themen beteiligen will (Oder sollen da alte Rechunungen beglichen werden?)
Aber interessant ist doch die Frage, warum denn einer FH eo ipso die Fähigkeit fehlen sollte, Geschichte und kulturelle Grundlagen eines Faches zu verrmitteln?
Das Problem liegt doch nicht bei den Hochschulen, sondern bei der immer weiter ausgedünnten schulischen Bildung, die Voraussetzung für den Zugang zu den Hochschulen ist.
Im Crash-Kurs das kleine Latinum nachzuholen, bringt's gewiß nicht! _________________ gloriaD
Von der "jetzigen Juristengeneration" wird zumindest erwartet, dass sie Texte formuliert, die der rechtssuchende Bürger versteht. Hölzernes "Juristendeutsch", insbesondere mit Substantiven gespickte Schachtelsätze wie:
gloriaD hat folgendes geschrieben::
Ist die Frage erlaubt, ob das Urteil von der Überflüssigkeit der Kenntnis der lateinischen Sprache für das Rechtsverständnis aus der Kenntnis oder der Unkenntnis dieser alten Sprache resultiert?
sollte der Vergangenheit angehören. Es entstammt einer Zeit, in der "die Juristen", insbesondere die Behörden, sich durch die Sprache noch bewusst vom "einfachen Bürger" distanzieren wollten.
Deshalb halte ich gute Deutschkenntnis auch für wichtiger als Latein. Allerdings finde ich auch, dass die geschichtlichen und kulturellen Grundlagen des Rechts auf keinen Fall vernachlässigt werden dürfen. Deshalb gehört Jura nicht an die FH.
Sorry, wenns zu schwer war!
Ein bißchen Freude am Lesen und Verstehen sollte man schon mitbringen, wenn man sich an einer Diskussion über etwas anspruchsvollere Themen beteiligen will (Oder sollen da alte Rechunungen beglichen werden?)
Jaja, bei der letzten Diskussion kannte ich den Unterschied zwischen Sitzen und Arbeiten nicht, diesmal bin ich intellektuell nicht in der Lage, Ihren Ausführungen zu folgen. Prima.
Sie sollten sich, wenn Ihnen Argumente ausgehen, diese Art der Streitkultur - wegen derer Sie von den admins auch schon gerügt wurden - abgewöhnen. Ich denke, Sie sind langsam aus der Pubertät heraus. Ich versichere Ihnen, dass es nicht zwingend ist, dass man immer das letzte Wort haben muss.
Zur Sache: Ihren Ausführungen zur schulischen Ausbildung stimme ich im wesentlichen zu. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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