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Verfasst am: 10.08.05, 20:33 Titel: Umsatzsteuer ohne Ankündigung?
Hallo!
Muß man an eine Heilpädagogische Reittherapie Praxis die Umsatzsteuer entrichten, wenn alle Jahre vorher Quartalsweise abgerechnet wurde und bis zu der jetzigen Quartals-Abrechnung diese nicht verlangt wurde, dieses auch vorher nicht angekündigt wurde, sondern jetzt als Begleitbrief zur Abrechnung erst bekannt gegeben wird?
Danke Kugelrobbe
das Finanzamt hat das therapeutische Reiten bis letztes Jahr unter den Heilberufen geführt (Umsatzsteuer-befreit) und das ist dieses Jahr weggefallen, dadurch ist die Therapie nun umsatzsteuerpfichtig. Die 1. Quartalsrechnung war noch ohne U.St. die jetzige ist mit U.St. aber sie wurde ohne vorherige Ankündigung erhoben und der abgeschlossene Vertrag über die Therapie wurde auch nicht geändert.
Die Zahlung der Umsatzsteuer unterliegt aber nicht der Privatautonomie. Wenn hier eine gesetzliche Änderung eintritt, dann ist ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit dieser Änderung die Umsatzsteuer zu zahlen.
Der Vertrag zwischen den Geschäftspartnern kann an der gesetzlichen Verpflichtung nicht ändern.
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