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Kosten für Klage vor Verfassungsgericht

 
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rechtsfinder
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 09:30    Titel: Kosten für Klage vor Verfassungsgericht Antworten mit Zitat

Werner Schulz und Jelena Hoffmann klagen vorm Verfassungsgericht gegen die Entscheidung von Bundespräsident, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen.

Dazu haben beide Anwälte hinzugezogen.

Meine Fragen sind:

1.) Wer bezahlt
a) die Verfahrenskosten
b) die Anwaltskosten?

2.) Wird das unterschiedlich gehandhabt, im Falle
a) die Klage hat Erfolg
b) die Klage hat keinen Erfolg?

Danke im Voraus für die Auskunft

Rechtsfinder
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gloriaD
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Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 1484

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 09:36    Titel: Re: Kosten für Klage vor Verfassungsgericht Antworten mit Zitat

rechtsfinder hat folgendes geschrieben::
Werner Schulz und Jelena Hoffmann klagen vorm Verfassungsgericht gegen die Entscheidung von Bundespräsident, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen.
Dazu haben beide Anwälte hinzugezogen.
Meine Fragen sind:
1.) Wer bezahlt

Rechtsfinder


Die unterliegende Seite.
_________________
gloriaD
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flo2
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Na also so einfach wird das in einem Organstreit vor dem BVerfG nicht sein. Es steht irgendwo hier (BVerfGG), aber ich habe keine Lust, das durchzulesen.
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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rechtsfinder
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

flo2 hat folgendes geschrieben::
Na also so einfach wird das in einem Organstreit vor dem BVerfG nicht sein. Es steht irgendwo hier (BVerfGG), aber ich habe keine Lust, das durchzulesen.


Hallo, danke für den Llink!

Habe es gefunden!

§ 34
(1) Das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts ist kostenfrei
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gloriaD
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 1484

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

rechtsfinder hat folgendes geschrieben::
flo2 hat folgendes geschrieben::
Na also so einfach wird das in einem Organstreit vor dem BVerfG nicht sein. Es steht irgendwo hier (BVerfGG), aber ich habe keine Lust, das durchzulesen.


Hallo, danke für den Llink!

Habe es gefunden!

§ 34
(1) Das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts ist kostenfrei


Richtig, aber das sagt nichts über die Erstattungsfähigkeit notwendiger Auslagen.
Die ist in § 34a Abs. 3 geregelt:

    § 34a
    (1) Erweist sich der Antrag auf Verwirkung der Grundrechte (§ 13 Nr. 1), die Anklage gegen den Bundespräsidenten (§ 13 Nr. 4) oder einen Richter (§ 13 Nr. 9) als unbegründet, so sind dem Antragsgegner oder dem Angeklagten die notwendigen Auslagen einschließlich der Kosten der Verteidigung zu ersetzen.
    (2) Erweist sich eine Verfassungsbeschwerde als begründet, so sind dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen ganz oder teilweise zu erstatten.
    (3) In den übrigen Fällen kann das Bundesverfassungsgericht volle oder teilweise Erstattung der Auslagen anordnen.

Es ist bei dem BVerfG üblich, Obsiegen und Unterliegen zum Maßstab zu machen, wie das - übrigens höchst problematisch - auch sonst üblich ist.
_________________
gloriaD
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rechtsfinder
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Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="gloriaD
Richtig, aber das sagt nichts über die Erstattungsfähigkeit notwendiger Auslagen.
Die ist in § 34a Abs. 3 geregelt:

Oh ja, das hatte ich in meiner Euphorie nicht genau genug gelesen.

Herzlichen Dank!

Rechtsfinder
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