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Mietminderung wegen Nichtnutzbarkeit des Balkones

 
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Pedi66
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 10.08.05, 19:25    Titel: Mietminderung wegen Nichtnutzbarkeit des Balkones Antworten mit Zitat

Hallo,

seit Mai läuft eine Balkonsanierung die in der KW 28 abgeschlossen sein sollte. Die Verzögerung wurde vom Handwerker verursacht. Kann man wegen Nichtnutzbarkeit eine Mietminderung machen ? Wenn ja wie hoch kann die Mietminderung sein. Ich denke ich kann nur eine Mietminderung geltend machen über den Zeitraum der KW 28 hinaus.
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 06:10    Titel: Antworten mit Zitat

Die Mietminderung kann für die gesamte Zeit, in der der Balkon nicht nutzbar ist, angesetzt werden. Für den Zeitraum, der aus Verschulden der Handwerker resultiert, kann sich der VM dort das Geld zurückholen.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

Eine MM fördert nicht gerade das gute Verhältnis zum VM. Vielleicht holt er sich die MM bei der nächsten Mieterhöhung zurück Smilie
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Pedi66
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 09:06    Titel: Mietminderung wegen Nichtnutzbarkeit des Balkones Antworten mit Zitat

Danke für die Infos.

Aber wie hoch kann die Mietminderung denn ausfallen. Es kann doch nicht einfach ein Betrag aus der Luft gegriffen werden. Ich denke da an x % von der Nettomiete, oder ?
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

Balkon (unbenutzbar)
Wegen Reparaturbedürftigkeit nicht benutzbar.

LG Berlin, MM 1986, Nr. 9, S. 27.
3 %


Zuletzt bearbeitet von Yvonne am 11.08.05, 09:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.harten.de/mietrecht/mieter/mietmaengel/index.html

3% der Kaltmiete
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Das einzige Urteil was ich gefunden habe, stammt aus 1986 vom LG Berlin, welches bei Unnutzbarkeit des Balkons eine Mietminderung von nur 3 % als gerechtfertig scheint.

Ist ja kein Wohnraum, in dem sich der Mieter ständig aufhält.
_________________
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Pedi66
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 10:06    Titel: Mietminderung wegen Nichtnutzbarkeit des Balkones Antworten mit Zitat

Danke für die Informationen. Es war mir eine große Hilfe .
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