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Streit um Kosten für Modernisierung

 
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Vividia
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Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 10:03    Titel: Streit um Kosten für Modernisierung Antworten mit Zitat

Folgender Fall:
Mieterin bezieht eine neue Wohnung, nach Abschluss des Vertrages macht die Mieterin die Vermieterin darauf aufmerksam, dass im Bad schwerwiegende Mängel zu beseitigen wären.
Der Boden im Bad war aufgequollen, teilweise verschimmelt.
Die Mieterin machte Beweisfotos.
Vermieterin und Mieterin kamen mündlich überein, dass die Mieterin die Arbeiten übernimmt und ein Budget von 2.000 EUR zur Verfügung hat.
Nun weigert sich die Vermieterin die letzten Kosten zu übernehmen, behauptet, 2.000 EUR wären nie ausgemacht gewesen und die Entsorgungskosten werden nicht übernommen (500 EUR).
Jedoch musste die Mieterin Schränke entsorgen, die im Schlafzimmer standen, die Vermieterin sagte, dass wenn die Mieterin die Entsorgung erledigt, die Kosten getragen werden.
Zudem weigert sich die V'in die Spritkosten zu zahlen (die nur anteilig aufgelistet wurden, da die M'in für sich selbst noch Sachen im Baumarkt gekauft hat)
Jetzt sitzt die M'in auf Kosten von 900,00 EUR....
Ach ja, und zudem rechnet die V'in noch 2 Monatsmieten ab (550 EUR) obwohl ausgemacht waren, dass zum 1. August erst die Miete fällig wird und der Monat Juni, sowie Juli Mietfrei sind, denn die Wohnung war nicht bewohnbar und die M'in steckte alle Zeit in die Renovierungsarbeiten.
Die M'in hat eine Rechtsschutzversicherung im Juli abgeschlossen.
Inwieweit kann die M'in jetzt vorgehen, um das Geld zu bekommen, kann Sie rechtlich vorgehen, obwohl der Rechtsschutz erst im Juli abgeschlossen wurde und nichts schriftliches vorliegt. (1.000 EUR) hat die V'in schon bezahlt.

Vielleicht weiß jemand Rat????
Danke[/img]


Zuletzt bearbeitet von Vividia am 12.08.05, 10:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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spsln
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 44
Wohnort: Borsdorf

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

gibt es denn schriftliche Vereinbarungen oder zumindest Zeugen, die die Abmachungen bestätigen können? Wenn nicht, dann ist das schlecht.
Hinsichtlich der zwei mietfreien Monate sollte es eine Vereinbarung im (hoffentlich schriftlichen) Mietvertrag geben, sonst siehts auch hier schlecht aus.

MfG Spsln
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Vividia
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Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 10:15    Titel: Ja es gibt einen Zeugen Antworten mit Zitat

Der Lebensgefährte der M'in, der aufgrund der Vereinbarung, die meiste Zeit für die Renovierung aufbrachte, kann bestätigen, dass die V'in sagte dass sie die Kosten für das Bad übernimmt.
Eigentlich hätte der Flur auch übernommen werden müssen, denn das Wasser aus dem Bad ging in den Flur über, auch dort war der Boden verschimmelt.
Die Duschwanne war aus Stahl, die enorm verrostet war, die Wasserrohre waren nicht dicht, es roch erbärmlich nach Fekalien.

Die V'in verweigerte eine schriftliche Abmachung und ich gleube, genau aus dem Grund, dass sie nicht zahlen muss.
Kann man aufgrund von den Fotos irgendwie was erreichen??
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Was sollten die Fotos in Hinsicht der Abmachung beweisen. Ob der Lebensgefährte das auch richtig verstanden hat Traurig also ME sehr schwammig.
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ist denn der derzeitige Zustand so, dass es einigermassen bewohnbar ist?

Ich persönlich würde wie folgt vorgehen:
eine schriftliche Abrechnung der Kosten machen mit Kopien der Belege, weiterhin in der Abrechnung auf die mündlichen Vereinbarungen (per mündlichen Vertrag unter Zeuge x vom -Datum-), hier auch auf die Mietvereinbarung mit Begründung eingehen, unter anderem Abzüge der Fotos beilegen, um sie nochmals an den Zustand zu erinnern und als grundlegende Begründung für die mündliche Absprache darlegen. Dann wie gesagt die Abrechnung der bisherigen Kosten machen und ankündigen, dies erst mal mit den Mietzahlungen gegenzurechnen.
Es werden hier gerne Phrasen wie " gemietet wie gesehen" und "vertragsmässiger Zustand" benutzt, allerdings muss die Wohnung auch bei Übernahme in einem vermietbaren Zustand sein, daher sind die "Beweisfotos" sehr hilfreich.
Die Aufrechnung mit der Miete kann natürlich dazu führen, dass die VM fristlos kündigen möchte- darauf solltet Ihr Euch einstellen. Es kommt natürlich darauf an, was Ihr wollt-vielleicht ja auch wieder ausziehen? Je nach Massnahme muss man daher die möglichen Konsequenzen kennen.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Vividia
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Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 11:20    Titel: Auf jeden Fall unzumutbar Antworten mit Zitat

Also das Bad war so nicht zu nutzen, offene Wasserrohre etc.
Eine Freundin war auch noch Zeugin des Zustandes, da Sie geholfen hat, beim "abreissen" des Bades.
Fotos wurden der V'in schon vorgelegt.
Die Fotos wurden nochmal auf Hochglanz gedruckt und werden zusammen mit einem Schreiben an die Vermieterin weitergegeben.
Klar ist, dass die Wohnung /das Bad so nicht nutzbar war, wie gesagt, Duschwanne verrostet, offene Wasserrohre.
Unverschämt ist, dass der Sohn der V'in meinte, die Wohnung wurde so angenommen und der Vertrag auch unterschrieben. Hinterher dann ankommen und Geld verlangen für etwas "was noch gut ist"
Das muss man sich mal vorstellen. Nicht nur Rost sondern Schimmel.
Es wurde sogar darauf verzichtet die Kosten für den Flur erstatten zu lassen (weil halt Ärger schon ist). Der Flur kostet auch noch mal extra!!

Wenn eine fristlose Kündigung kommt, kann man doch auf "Ausnutzung" klagen....???!!???
3 Monate Arbeit (man stelle sich die Handwerker-Rechnung für eine Badrenovierung vor), haufen Kohle weg.... Dann der Tritt in den A....??
2 Zeugen gibt es die den Zustand gesehen haben (außer der M'in)....

Da ist auch noch das Problem, dass der Sohn der V'in Einfluss auf seine Mutter hat (ältere Dame) und "junge Mieter" hasst.
Er redet ihr halt ein, dass M'in + Freund Mietnomaden wären, schlecht geredet wird auch noch hinterm Rücken (Fenster war offen und die haben ziemlich laut geredet)

-> Badzustand ist keine Bagatelle, also muss doch Vermieterin zahlen (laut einem Auszug vom Mieterrecht)???
Belege bekommt sie, sowie Fotos...



Die Fotos sollen beweisen, dass das Bad in keinem Nutzbaren Zustand war!!!!
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würd mit der ganzen Sache erst mal zum Anwalt, auch wenn die Rechtschutz nicht bezahlt!
_________________
Grüße
Susanne


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