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atvmanni Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.07.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 12.08.05, 10:22 Titel: Kfz-Diebstahl |
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Hallo
mir wurde ein Kfz gestohlen (QUAD/ATV), der Kaufpreis war 6595,- Euro
gekauft anfang August 2004 angemeldet 30.08.04.
Das Fahrzeug steht weder in der Schwacke, noch in der Dat Liste.
Die Versicherung sagt das Ihr Gutachterdas Kfz schätzt über den Kfz-Brief
Meine Sorge ist jetzt das die Versicherung nur einen sehr geringeren Preis zahlt, und wir uns dann kein Ersatzfahrzeug kaufen können.
Mit besten Dank
Manfred |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 12.08.05, 11:08 Titel: |
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was genau ist jetzt deine Frage? _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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atvmanni Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.07.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 12.08.05, 11:50 Titel: diebstahl |
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Ein bekannter sagte zu uns wir würden von der Versicherung ca. 50% wiederkriegen.
ein anderer sagte, wenn das Fahrzeug noch kein Jahr ist, kriegen wir fast den vollen Kaufpreis wieder.
leider weis ich nicht wehn ich glauben soll. würde gerne wissen was man davon glauben kann.
wenn die versicherung bloss 50% bezahlt wollten wir uns Rechtsbeistand holen.
besten Dank
Manfred |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 12.08.05, 12:13 Titel: |
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Generell gilt bei der Teilkasko, dass der Zeitwert bezahlt wird. Der Zeitwert ist an sich gleich dem Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeuges.
Nun weiß ich nicht, ob es für Quads einen funktionierenden Gebracuhtfahrzeugmarkt gibt, denn dann könnte man den Zeitwert einfach ermitteln; und der Geschädigte könnte auch ein gleiichwertiges, gebrauchtes Fahrzeug kaufen.
Also ich würde mal spontan sagen, ein Abzug von 50% für ein 1-jähriges Fahrzeug ist zuviel (kommt natürlich auf den Pflege- und Erhaltungszustand an....), und gar kein Abzug ist sicher zuwenig.
Vorschlag: melde die Sache der Versicherung und warte ab, was die dir anbieten. Gelegentlich geht dann das Geschachere und Gefeilsche los wie auf dem orientalischen Basar. Wenn dir das zuviel wird, kannst du immer noch einen Rechtsanwalt einschalten (vorher muss das nicht). Und sei dir bewusst: Neupreis wird nicht entschädigt, einen Abzug gibts in jedem Fall. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 12.08.05, 12:23 Titel: |
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Ein durchschnittlicher PKW verliert im ersten Jahr zwischen 30 und 35 % seines Anschaffungspreises an Wert.
Wahrscheinlich wird die Versicherung hier eine ähnliche Kürzung vornehmen. |
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atvmanni Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.07.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 12.08.05, 12:57 Titel: diebstahl |
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dann wären das über 2000,- euro verlust in 10 bis 11 monaten
das wäre ja bald auch schon betrug.
Aber danke für die Antwort
manfred |
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flip FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 442
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Verfasst am: 15.08.05, 12:43 Titel: |
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| das ist gängige praxis! Verkaufen sie mal nen jahreswagen und schauen sie, wieviel sie noch dafür kriegen! sie sollen keinen Gewinn daran machen sondern sich lediglich ein gleichwertiges Fahrzeug zulegen! wenn das nach 10 Monaten halt nur noch 4500 Euro wert ist, dann IST DAS SO! |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 15.08.05, 14:03 Titel: |
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@ atvmanni:
Versicherungen=Betrug? Super Sichtweise...  _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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atvmanni Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.07.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16.08.05, 08:18 Titel: diebstahl |
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ich lasse mich am besten überaschen, ich möchte ja gar keinen Gewinn rausschlagen, aber ich möchte mir wenigstens ein gleichwertiges Fahrzeug, wieder zulegen können das ca 1Jahr alt ist.
Besten Dank
manfred |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 16.08.05, 11:44 Titel: |
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| Zitat: | Wertverlust
Schon beim Neu- bzw. Gebrauchtwagen-Kauf sollte man an den späteren Wiederverkauf denken. Wie wirtschaftlich man Auto fährt, hängt nicht nur vom günstigen Kaufpreis und den fixen (Versicherung, Kfz-Steuer) sowie variablen Kosten (Kraftstoffverbrauch, Wartung, Reparaturen) ab. Ein nicht minder wichtiger Faktor ist der zu erwartende Wertverlust.
Dieser setzt mit der Zulassung ein und nagt je nach Modell mit unterschiedlicher Intensität. Entgegen allen wirtschaftlichen Überlegungen wird beim Neu- und Gebrauchtwagenkauf der anschließende Wertverlust gern vergessen.
Man muss sich jedoch vergegenwärtigen, dass in dem Moment, in dem man einen Neuwagen kauft, je nach Fhzg.Typ zwischen 15 und 25 Prozent des Anschaffungspreises weg sind – Sie sind vernichtet. Das liegt daran, dass durch die Zulassung das Auto zum Gebrauchtwagen wird.
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