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Verfasst am: 11.08.05, 12:10 Titel: Rechtsradikale laute Musik - Kündigungsgrund?
Liebe Forumsmitglieder,
folgendes Szenario (wurde mir zugetragen):
Mieter A ist vor 2 Monaten in eine Wohnung eingezogen.
Nebenan wohnt Mieter B mit seiner Familie (Eltern + Teenie-Kinder).
Anfangs war alles ruhig.
Nach einiger Zeit kristallisiert sich heraus, dass Familie B rechtsradikale Neigungen hat und seit gut einer Woche schallt von der Nachbarwohnung rechtsradikale Musik herüber, teils provokativ laut.
Mieter A ist weder Ausländer noch ausländer-feindlich, fühlt sich von dieser Musik belästigt, fühlt sich mehr und mehr unbehaglich und würde am liebsten sofort ausziehen.
Gewaltandrohungen "wenn nicht alles so läuft wie Mieter B es sich wünscht" gab es schon an Mieter C.
Gibt es hier eine Möglichkeit für Mieter A, die Wohnung wegen Unzumutbarkeit fristlos zu kündigen? (Weitere Unzumutbarkeit - feuchte Wände und Schimmelbildung)
Der Vermieter äußert sich verharmlosend bis desinteressiert.
Das ist zwar alles sehr ärgerlich aber noch kein Grund für eine fristlose Kündigung von A. Der Schimmel müßte A konkret gesundheitlich beeinträchtigen; hinzu kommt, dass A bei der Besichtigung der Wohnung die feuchten Wände wohl gesehen haben sollte. Um keine Fristen zu versäumen, sollten diese Mängel dem Vermieter angezeigt und auf Mängelbeseitigung gedrängt werden.
Die laute Musik aus der Nachbarwohnung ist ein Fall für die Polizei (wg. ruhestörendem Lärm), die Anzahl der Beschwerden ist aufgrund der Wachbücher nachweisbar. Wenn die Bands verboten sind, kassiert die Polizei u. U. die Tonträger ein.
Zitat:
Nach einiger Zeit kristallisiert sich heraus, dass Familie B rechtsradikale Neigungen hat und seit gut einer Woche schallt von der Nachbarwohnung rechtsradikale Musik herüber, teils provokativ laut.
Von der Musik, die die Kinder hören auf die politische Gesinnung der Eltern zu schließen, ist gelinde gesagt "gewagt". In einem gewissen Alter legen es Jugendliche nun mal auf Provokation an und normalerweise verteidigen Eltern ihre Kinder gegenüber Dritten, auch wenn sie "intern" anderer Meinung sind. Vielleicht bekommen die Eltern von der Musik gar nichts mit, weil zu den jeweiligen Zeiten nicht zuhause und kennen nur die Darstellung der Kinder. Vermutungen wie die obigen beleidigen auch die Eltern, alles schaltet auf stur und die Situation bessert sich nicht.
Wenn nein, dann können wir das Merkmal "rechtsradikal" glatt vergessen. Dann ist es bloß laute Musik und ein Nachbar mit einer unpopulären politischen Überzeugung. Und die berechtigt ggf. zur Mietminderung. Aber so noch lange nicht zur fristlosen Kündigung. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Von der Musik, die die Kinder hören auf die politische Gesinnung der Eltern zu schließen, ist gelinde gesagt "gewagt". In einem gewissen Alter legen es Jugendliche nun mal auf Provokation an und normalerweise verteidigen Eltern ihre Kinder gegenüber Dritten, auch wenn sie "intern" anderer Meinung sind.
Wo steht denn, daß es die Kinder sind, die diese Musik hören?
Von der Musik, die die Kinder hören auf die politische Gesinnung der Eltern zu schließen, ist gelinde gesagt "gewagt". In einem gewissen Alter legen es Jugendliche nun mal auf Provokation an und normalerweise verteidigen Eltern ihre Kinder gegenüber Dritten, auch wenn sie "intern" anderer Meinung sind. Vielleicht bekommen die Eltern von der Musik gar nichts mit, weil zu den jeweiligen Zeiten nicht zuhause und kennen nur die Darstellung der Kinder. Vermutungen wie die obigen beleidigen auch die Eltern, alles schaltet auf stur und die Situation bessert sich nicht.
Habe mehr erfahren:
Der Vater hat sich im Vorfeld bereits zum Nationalsozialismus bekannt, sogar damit geprahlt. Und die Eltern sind tagsüber immer zu Hause (arbeitslos).
Die Musik wird von der ganzen Familie gespielt, die Kinder haben schon
stolz die CDs präsentiert.
Das alles ist Mieter A völlig schnuppe, solange keine Gewaltandrohungen und/oder übermäßige Lärmbelästigung mehr statt finden.
Wird sich wohl aber nach was anderem umsehen, da schon gesundheitliche Belastungen wegen des Schimmels aufgetreten sind, ein Gutachten dies bezüglich wird in Auftrag gegeben. Die betreffenden Wände waren im Vorfeld nicht zu sehen, da die Wohnung bei Besichtigung vollständig möbliert war und an einer Wand -interessanterweise- eine Holzpaneele angebracht wurde, wo es verdächtig mieft.
*grinse* Ihr is nich alles alles schnuppe,
sondern für sich die Gesinnung und musikalische Orientierung von anderen Leuten -
solange diese keinem anderen Schaden zufügt.
Im Endeffekt ist das egal.
Wenn das Verhalten der Nachbarn mietrechtlich intolerabel wäre, so dass der Vermieter edagegen einschreiten könnte und müsste, wäre ggf. im hinbilck auf eine Kündigung etwas zu machen. Das dürfte allerdings praktisch so zeitaufwändig sein, dass weit mehr als 3 Monate ins Land gehen. Wenn dies der Fall wäre, kann man - Typischen Vertrag unterstellt - genauso gleich kündigen.
Schimmel ist etwas anderes. Aber auch hier hängt es von den genauen Umständen ab, ob die nutzung der wohnung unzumutbar ist und somit ein fristloses Kündigungsrecht bestünde. Und die Ermittlungskosten und -zeit durch einen Sachverständigen geht zunächst auch wieder zu Lasten des Miete, da er erst einmal Beweis führen muss, bevor er weiss, ob / dass er kündigen darf und sein Geld vom Vermieter wieder bekommt.
Kann man alles trotzdem machen, kann auch gut gehen, kann auch sein, dass der Vermieter im Verhandlungswege einknickt. Das steht in den Sternen. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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