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Verfasst am: 12.08.05, 10:40 Titel: Wieviel Mietminderung oder gar keine Miete mehr zahlen?
Hallo,
ich wohne in einer 1,5 Zimmer-Wohnung.
Es bestehen folgende Mängel:
- Kompl. Haussanierung (Umbauten, Wohnungszusammenlegungen). Von 7:00 - 16:00 Uhr ist es so laut, daß man sich nicht in der Wohnung aufhalten kann
- Die Wohnung ist so hellhörig, daß man von 16:00-22:00 Uhr den Fernseher aus den anderen Wohnungen hören kann und jeden Wortwechsel der Nachbarn
- Im Hauptzimmer besteht Schimmelbildung. Es dürfen keine Möbel an die Wand gestellt werden, da sich sonst alle Wände grün färben
- Gegensprechanlage defekt
Um wieviel sollte ich die Miete mindern, sollte ich überhaupt Miete bezahlen für diesen Zustand? Auf alle Mängel wurde der Vermieter schon seit Monaten hingewiesen, getan hat sich nichts.
Unzumutbare Geräusche aus der Nachbarwohnung können daran liegen, das die Wohnung nicht ausreichend schallisoliert sind.
Keine Frage des Schallschutzes ist es, wenn der Mieter durch übermäßigen Lärm aus der Nachbarwohnung belästigt werden.
Ständige Beeinträchtigungen der Nachtruhe berechtigen beispielsweise zu einer MM von 20 % entschieden LG Chemnitz WM 94, 68 .
Pauschale Hinweise des Mieters, wonach aus der Nachbarwohnung rund um die Uhr Geräusche Unterhaltung zu hören seien reichen weder für eine MM noch kann hier eine bessere Schalldämmung gefordert werden.(LG Berlin GE 95, 1211)
Wenn in der Wohnung Schimmelflecken sind , dann ist die Wohnung mangelhaft. Der Mieter kann hier die Miete kürzen, es sei denn, er hat den Schaden verschuldet. Das müsste Ihm aber der VM beweisen. (LG Berlin GE 2001, 1113)
Für den Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist entscheidend, wer die Beweislast trägt, wenn sich die Ursache für die Feuchtigkeit letztlich nicht aufklären lässt....Überwiegend sagen Gerichte: Der Mieter muss beweisen, das die Wohnung mangelhaft ist, das sie also Schimmelflecken hat. Dies wird meißtens unstrittig sein. Danach ist der Vermieter am Zuge, er muss beweisen das unzureichendes Lüften als Ursache für den Schimmelpilz infrage kommt, in dem er die in seinem Verantwortungsbereich liegende Ursachen ausschließt.
Trifft den Mieter keine Schuld an der Feuchtigkeit, dann kann er die Miete mindern, im Extremfalle bis zu 100% (LG Berlin WM 88, 148) Wird die Feuchtigkeit vom Vermieter trotz Abmahnung nicht behoben, kann der Mieter auch fristlos kündigen. (LG Kassel WM 88, 109)
Was Werner sagt, ist sicherlich alles richtig, aber nicht die ganze Wahrheit. Wenn ich Dein Posting lese, habe ich den Eindruck, dass Du zwar weiter in der Wohnung wohnen bleiben, aber keine Miete mehr zahlen willst. Die Anerkennung einer 100 % Mietminderung ist auf Extremfälle beschränkt. In diesen Fällen hast Du u. U. auch das Recht zur fristlosen Kündigung, fristgemäß kannst Du immer kündigen.
Es ist bekannt, daß die Schimmelbildung das ganze Haus betrifft. Auch die Nachtruhe wird gestört durch die hellhörigen Wohnungen. Der Schimmel wurde durch den Hausmeister schon begutachtet, die Hausverwaltung hat bis heute jedoch nichts unternommen.
Ich zahle seit 7 Monaten nur 50% der Miete.
Die Frage ist ob das zuviel ist oder ob ich noch mehr kürzen soll ?
Ich habe heute eine fristlose Kündigung erhalten, indem der Vermieter mich auffordert die Wohnräume zu verlassen. Da ich im Mietrückstand bin. Er widerspricht der gesamten Mietminderung. Meiner Aufassung ist die fristlose Kündigung wirkungslos, da ich alle Mängel schriftlich mitgeteilt habe (mit Nachweis) und die Mietminderung auch mitgeteilt habe.
Tja, wenn der VM es ernst meint muss er nun Räumungsklage einreichen. Dann wird ein Richter entscheiden ob die Mietminderung so gerechtfertigt war und ob die Kündigung wirksam ist.
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