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Verfasst am: 12.08.05, 12:27 Titel: Maklerprovision fällig, wenn ich den Vormieter kenne?
Hi,
habe eine Frage zur Maklerprovision - ob ich die zahlen müsste, sollte es zu einem Vertrag kommen.
Habe bei ImmoScout24 bei einer Anzeige ohne Straßenangabe um mehr Info und später auch um einen Besichtigungstermin (da sich auf die Infoanfrage niemand gemeldet hat) gebeten.
Ich wurde vom Makler telefonisch kontaktiert und habe mit ihm einen Termin ausgemacht. Er nannte erst zum Schluss die Adresse. Und die kannte ich schon, da ich den Vormieter kenne.
Ich habe dann später den Makler nochmal angerufen und den Termin abgesagt. Er meinte, die Provision würde trotzdem fällig, sollte es zum Vertragsabschluss kommen.
Die Sache ist aber, ich kenne die Wohnung schon, ich habe beim Auszug geholfen!
Wie sieht es aus für mich?
Der Makler hat Anspruch auf die Provision, wenn er den Vertragsabschluß angebahnt hat. Wenn Du selbst den Vermieter angesprochen hast und nach der Wohnung gefragt hast, ohne dass Du das Inserat kanntest, hat er das nicht. Hier hast Du aber mit dem Makler über die Wohnung gesprochen. Das erschwert die Beweisführung. Es kommt auch auf die Vereinbarung zwischen Vermieter und Makler an.
Ich kannte das Inserat, wusste aber nicht, dass es sich um diese Wohnung handelt. Die Vermieter haben die Wohnung auch bei ImmobilienScout24 eingestellt und da hatte ich auch angefragt wegen eines Termins.
Der Makler war nur schneller.
Mein Fehler war wahrscheinlich, dass ich den Termin nicht mehr abgesagt habe, als ich die Adresse erfahren habe - da habe ich nicht schnell genug geschaltet.
Aber das ändert ja nichts an der Tatsache, dass ich die Wohnung auch ohne den Makler schon kannte.
Wenn er seine Provision daraufhin möchte, soll er Ihnen den Inhalt dieser beiden Telefongespräche nachweisen. Darauf liesse ich es ankommen.
Und ZWEI Anfragen zum Objekt über Scout gestartet. Anhand von IP-Nummern ist das zum Glück recht einfach nachweisbar.
Logisch wäre gewesen, wenn die Interessentin bei Terminabsprache gesagt hätte "ach da ist das? Ne, sorry, die Wohnung kenne ich bereits von privat"
Dann würde sich das Problem gar nicht stellen. Ich frage mich allerdings schon, warum einem erst später auffällt, daß man die Wohnung ja kennt und sogar beim Auszug geholfen hat.
Und ZWEI Anfragen zum Objekt über Scout gestartet. Anhand von IP-Nummern ist das zum Glück recht einfach nachweisbar.
Sie wollen mir doch nicht ernsthaft erklären, dass wenn sich jemand auf einer Internetseite ein Objekt ansieht, er damit provisonspflichtig wird, sollte er dieses Objekt mieten.
Yvonne hat folgendes geschrieben::
Logisch wäre gewesen, wenn die Interessentin bei Terminabsprache gesagt hätte "ach da ist das? Ne, sorry, die Wohnung kenne ich bereits von privat"
Richtig. So wäre es korrekt gewesen.
Yvonne hat folgendes geschrieben::
Dann würde sich das Problem gar nicht stellen. Ich frage mich allerdings schon, warum einem erst später auffällt, daß man die Wohnung ja kennt und sogar beim Auszug geholfen hat.
Naja, es stellt sich ja die Frage, wieviel Zeit dazwischen vergangen ist nachdem die Adresse bejkabnnt war und man sich vergegenwärtigt hat, dass es sich um die Wohnung handelt, die man schon kennt. Und wenn man dann unmittelbr den Makler wiederum anruft um einen Termin abzusagen und ihm auch den Grund dafür mitteilt, sollte das genügen.
Und ZWEI Anfragen zum Objekt über Scout gestartet. Anhand von IP-Nummern ist das zum Glück recht einfach nachweisbar.
Sie wollen mir doch nicht ernsthaft erklären, dass wenn sich jemand auf einer Internetseite ein Objekt ansieht, er damit provisonspflichtig wird, sollte er dieses Objekt mieten.
Nein, natürlich nicht.
Ich wollte nur sagen, daß es schwer wird, ein Telefongespräch zu leugnen, wenn man gleich zwei Anfragen gestartet hat.
Nein, natürlich nicht.
Ich wollte nur sagen, daß es schwer wird, ein Telefongespräch zu leugnen, wenn man gleich zwei Anfragen gestartet hat.
Da sind wir dann einer Meinung.
Ich habe mich übrigens eben einmal spaßeshalber bei immoscout umgeshen.Hat mich doch interessiert.
Wenn man sich für ein Objekt interessiert und eine Anfrage stellt, macht man das dort per E-mail. Und ich gehe davon aus, dass enn jemand ernsthaft an einer Information interessiert ist, gibt er eine gültige, nämlich seine, E-Mail Adresse an. Und dann habe ich auch eine nachweisbare Kontaktierung eines Maklers.
Komplette Adressen von Objekten sieht man aber, je nach Objekt, auch so - einfach beim surfen durch die Objekte.
Ob das so schlau ist von den dort vertetenen Maklern?
Aber ich bleibe dabei: Wenn ich dann unmittelbar, nachdem ich erkenne, dass mir die Adresse und die Wohnug bekannt ist, dem kontaktierten Makler Absage, sollte das genügen. Den "Erstnachweis" dieser Wohnung hat er mir eben nicht erbracht.
Wenn man das natürlich erst Tage oder Wochen später macht, ist das schlecht. Dann hat der Makler meiner Meinung nach allen Grund an dieser Sachlage zu zweifeln.
Aber ich bleibe dabei: Wenn ich dann unmittelbar, nachdem ich erkenne, dass mir die Adresse und die Wohnug bekannt ist, dem kontaktierten Makler Absage, sollte das genügen. Den "Erstnachweis" dieser Wohnung hat er mir eben nicht erbracht.
Wenn man das natürlich erst Tage oder Wochen später macht, ist das schlecht. Dann hat der Makler meiner Meinung nach allen Grund an dieser Sachlage zu zweifeln.
Ja, so sehe ich das auch.
Zu den Adressen:
Ob das schlau ist? Es kommt - wie immer - darauf an.
Steht die Wohnung leer, der Vermieter wohnt in einer anderen Stadt, ist das kein Problem. Der Interessent weiß sofort, wo das Objekt ist, kann von außen schauen und hat ohne den Makler keinen Zugang.
Andererseits lädt es natürlich dazu ein, den Makler zu umgehen und einfach mal zu klingeln, falls die Wohnung noch bewohnt ist.
Aber: Durch Vermietung wird heutzutage kein Makler mehr reich. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist ja nun recht mieterfreundlich, meist inseriert man mehrfach, hat einige Termine, so daß nach Abzug der Anzeigen-, Büro- und Terminkosten wirklich nur noch ein paar Euro übrigbleiben...wenn überhaupt. Die "goldenen Zeiten", als sich 50 Leute um eine 2 Zimmer-Wohnung in gruseliger Lage geprügelt haben, sind ja nun vorbei.
Ich kenne übrigens einige Makler, die Vermietungsobjekte nur noch annehmen, wenn der Vermieter die Provision bezahlt. Durchaus sinnig in der momentanen Lage, wie ich finde.
Als Mieter hat man zur Zeit eigentlich genug Auswahl, um nicht unbedingt auf provisionspflichtige Angebote zugreifen zu müssen.
Und bei uns verlangt der Makler aktuell 2,36x KM. Das sind rund 1200 € für die immensen Auslagen eines ortsnahen Termins und der Fertigung eines Mietvertrages.
Die armen Makler nagen sichtlich am Hungertuch - wir sollten eine Spendeaktion ins Leben rufen SICR _________________ Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)
Die Sklaverei lässt sich bedeutend steigern, indem man ihr den Anschein der Freiheit gewährt. (Ernst Jünger)
Ich gönne den Jungs die Kohle. Jeder wie er kann ...
Mein Reply war nur eine sadonische Antwort auf den Post von Yvonne
Zitat:
Aber: Durch Vermietung wird heutzutage kein Makler mehr reich. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist ja nun recht mieterfreundlich, meist inseriert man mehrfach, hat einige Termine, so daß nach Abzug der Anzeigen-, Büro- und Terminkosten wirklich nur noch ein paar Euro übrigbleiben...wenn überhaupt. Die "goldenen Zeiten", als sich 50 Leute um eine 2 Zimmer-Wohnung in gruseliger Lage geprügelt haben, sind ja nun vorbei.
War 'ne Steilvorlage sozusagen _________________ Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)
Die Sklaverei lässt sich bedeutend steigern, indem man ihr den Anschein der Freiheit gewährt. (Ernst Jünger)
@Mike, Sie werden es nicht für möglich halten, aber der Makler macht nicht nur mit Ihnen den Termin.
Er macht mehrere Termine, hat Anzeigen - und Bürokosten (Telefon, Personal usw.) und irgendwann mietet dann einer - SIE - und der zahlt dann die Provision.
Wenn es Sie wirklich interessiert, dann fragen Sie mal einen Makler, ob er Ihnen mal eine Abrechnung einer Mietwohnung zeigt, dann sehen Sie, wieviel von der "Wahnsinnskohle" nach Abzug der Kosten noch übrigbleibt.
Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
Verfasst am: 16.08.05, 12:42 Titel:
Makler, Maklerprovision
Der Makler kann seine Vermittlungsgebühr nur verlangen, wenn
er eine Wohnung nachgewiesen hat, dh. dem Mieter eine Adresse einer freien Wohnung angeboten hat, oder
er dem Mieter eine Wohnung vermittelt hat, dh. die Wohnräume dem Mieter gezeigt oder mit dem Vermieter verhandelt hat.
Weitere Voraussetzung ist, dass Mieter und Makler darüber geeinigt haben, dass die Tätigkeit des Maklers vergütet wird. Benennt der Makler ohne vorherige Provisionsabsprache Adressen freier Wohnungen, handelt er auf eigenes Risiko. Nimmt der Mieter die Leistungen des Maklers in Anspruch, ohne ausdrücklich der Maklerprovision zu widersprechen, kann der Maklervertrag durch dieses Verhalten zustande kommen. Der Makler hat die Wohnung nicht nachgewiesen, wenn dem Mieter die Adressen bereits vorher bekannt sind. Auch besteht der Anspruch des Maklers dann nicht, wenn das Mietverhältnis über dieselbe Wohnung lediglich fortgesetzt, verlängert oder erneuert wird. (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 WoVermittG). Ist der Makler selbst Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter besteht kein Anspruch auf eine Maklerprovision (§ 2 Abs.2 Nr. 2 WoVermittG). Für die Feststellung der Verwaltertätigkeit genügt jede Tätigkeit, die erkennen lässt, dass er die Interessen des Vermieters wahrnimmt. Maklerprovisionen sind seit dem 1.9.1993 auf höchstens 2 Monatskaltmieten (zzgl. Mehrwertsteuer) beschränkt.
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