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Nebenkostenabrechnung???

 
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Momby77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 20:40    Titel: Nebenkostenabrechnung??? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!
Mal angenommen man zieht im August(02) ein und erhält ein Jahr(03) später eine Nebenkostenabrechnung die anstandslos akzeptiert wurde! Die nächste Nebenkostenabrechnung folgt jetzt(11.08.05) zwei Jahre später! Welcher Zeitraum ist zu zahlen (Verjährung!)? vielen Dank für die Antworten im vorraus!
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt drauf an, was für ein Abrechnungszeitraum auf der Nebenkostenabrechnung steht. Davon wird abhängen ob der VM noch was nachfordern kann oder nicht.
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Momby77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Der Abrechnungszeitraum für die erste Nebenkostenabrechnung war 1.08.02-31.07.03
Der der jetzigen NK-Abrechnung ist vom 18.07.03-17.05.05
Ich hoffe das hilft zusätzlich. Danke momby77
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Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 02:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Abrechnungszeitraum für die erste Nebenkostenabrechnung war 1.08.02-31.07.03
Der der jetzigen NK-Abrechnung ist vom 18.07.03-17.05.05


Dann dürfte die ganze Abrechnung erstmal nicht wirksam sein, weil gegen § 556 BGB verstoßend. Danach ist über die Betriebskosten jährlich abzurechnen, jährlich heißt aber nicht zwingend kalenderjährlich, sondern es kann durchaus auch ein Zeitraum 01.08. - 31.07. Folgejahr gewählt werden.So scheint es ja hier zu sein. Jährlich abrechnen heißt aber, für einen Zwölfmonatszeitraum, nicht länger und nicht kürzer. 2 Jahre in eine gemeinsame Abrechnung packen, geht nicht, oder hat er 2 getrennte Abrechnungen für jeweils einen Zwölfmonatszeitraum gemacht?

Die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 01.08.03 - 31.07.04 hätte bis spätestens 31.07.05 zugestellt sein müssen, es sei denn, der Vermieter "hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten." Für die Abrechnung 01.08.04 - 31.07.05 hätte der Vermieter bis zum 31.07.06 Zeit gehabt.
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Momby77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

Die Abrechnung ist für den gesammten Zeitraum 18.07.03-17.05.05 und ist nicht gesplittet! Danke für die Antwort! momby77
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