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Verfasst am: 12.08.05, 17:05 Titel: Schadensregulierung Notebook nach Verkehrsunfall
Hallo Forum,
ich würde gerne eure Meinung zu folgendem lesen.
Ein Lkw nimmt einem Pkw die Vorfahrt. Der Fahrer des Pkws wird erheblich verletz. Am Pkw entsteht Totalschaden. Des Weiteren wird das mitgeführte Notebook des Pkw-Fahrers bei dem Unfall zerstört.
Die Versicherung weigert sich den schaden für den Notebook mit folgender Begründung zu regulieren.
„da keine Kaufquittung für den Notebook vorgelegt wurde kann eine Schadensregulierung bezüglich des Notebooks nicht erfolgen.“
Eine Quittung über den Kauf des Notebooks kann nicht vorgelegt werden, da eine solche nicht mehr existiert. Diese wurde nach Ablauf der Garantiezeit weggeschmissen. Das Notebook ist ein Markengerät (Notebook HP) und kostete 3.045,56,-Euro incl. Extras und wurde ca. Mitte 2002 gekauft. Das Fachgeschäft bei dem das Notebook gekauft wurde ist mittlerweile in Konkurs gegangen, so dass von der Seite kein Rechnungs- /Quittungsduplikat angefordert werden kann.
Handelt die Versicherung des Unfallgegners korrekt im Sinne des Versicherungsrechts? Muss die Versicherung auch für den Schaden an Datenverlust (Flash/Actionscript-Programmierungen im größeren Umfang) aufkommen? Das neue Erarbeiten der Flashanimationen wird ca. 100 bis 120 Stunden in Anspruch nehmen.
Ich freue mich auf die vielen Meinungen und Antworten
dann solte man das notebook der versicherung zur überprüfung zuschicken...oder es besichtigen lassen...oder ähnliches. mit dem gerät braucht man keine rechnung. das gerät selbst ist fast schon mehr nachweis als eine rechnung....
ersetzt wird der zeitwert des gerätes.
zur "geistigen arbeit":
man kann den aufwand verlangen, den man benötigt um die letzte datensicherung wieder herzustellen.
keine datensicherung? dann heisst es: pech gehabt... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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