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Leitungswasserschaden im Nachbarhaus / Haftung ?

 
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schleiden
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 21:05    Titel: Leitungswasserschaden im Nachbarhaus / Haftung ? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

es geht um ein Nachbarhaus neben einem Gebäude, in dem es durch einen Fehler eines Mieters,
der vergessen hat, einen Wasserhahn abzudrehen, zu einem schweren
Wasserschaden gekommen ist. Es sollen ca. 28 qm Wasser in die Wände des Hauses
gelaufen sein. Dort sind im Keller Wasserschäden entstanden.
Es war kein Rohrbruch.

Nun tritt das Wasser auch im Nachbarhaus im Keller an einigen Stellen aus. Es ist durch das Erdreich von dem einen zu dem anderen Haus geflossen.

Wer übernimmt die Haftung für diesen Schaden ? Kann man sich an den Hauseigentümern wenden oder an den Mieter als Verursacher ?

Ist das ein Fall für unsere Gebäudeversicherung/Hausratversicherung oder die des Nachbarn und Verursachers/Mieters?



Wolf Smilie
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

ich denke der schaden kann auch über die eigene gebäudeversicherung abgewickelt werden. es scheint sich hier um ein versichertes ereignis zu handeln.

sofern ihr hausrat beschädigt wurde, kann dieser schaden über die hausratversicherung reguliert werden.

der vorteil hierbei: man muss sich nur mit der eigenen versicherung auseinandersetzen und man erhält die entschädigung zum neuwert. die eigenen versicherungen kümmern sich dann selbständig darum, ggf. vorhandene regreßansprüche beim schadenverursacher bzw. dessen haftpflichtversicherung durchzusetzen.

oder: man kann auch versuchen sich an den schadenverursacher, bzw. dessen haftpflichtversicherung zu halten. allerdings muss dort zunächst deckung und haftung geprüft werden. dies dauert zuweilen mal ne ganze zeit und am ende erhält man immer entschädigung zum zeitwert. die differenz könnte man dann wiederrum bei der eigenen gebäude-/hausratversicherung einfordern. wenn man denn vom schadenverursacher/haftpflichtversicherer überhaupt etwas bekommt. u.u. besteht keine haftung oder keine haftung oder der schadenverursacher hat keine versicherung oder den beitrag nicht gezahlt und ansonsten ist beim verursacher nichts zu holen....

welche der beiden möglichkeiten man wählt muss man selbst entscheiden Winken
_________________
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schleiden
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 06:21    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag !´

Herzlichen Dank für die Info.

Dazu noch eine Frage:

Ist denn die Verursachung des Schadens durch einen Mieter, der einen
Wasserhahn nicht abgedreht hat, ein Fall für eine Regulierung durch die Gebäudeversicherung ?

Ist dazu nicht ein Rohrbruch oder ein Elementarschaden als Ursache
zwingend ?

MfG
Wolf Smilie
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Rohrbruch ist nicht erforderlich, Elementarereignis schon gar nicht.

Voraussetzung für Leistungspflicht der Leitugnswasserversicherung ist bestimmungswidriger Austritt von Wasser aus den Rohrleitungen, und das ist hier gegeben. (Rohrbruch wäre eine weitere versicherte Schadenursache)
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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schleiden
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Herzlichen Dank für die Info. Ausrufezeichen

Wolf
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