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Regreßforderung: Schadenzahlung + Beitragssatzerhöhung ???

 
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m34
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 341

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 16:52    Titel: Regreßforderung: Schadenzahlung + Beitragssatzerhöhung ??? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hatte im November 2004 einen Auffahrunfall. Es war mein Verschulden. Zum Zeitpunkt des Unfalls war ich etwa einen Monat mit der Monatszahlung in Rückstand. Deshalb bestand laut der Versicherung kein Versicherungsschutz.

Der Schaden wurde von meiner Versicherung ausgeglichen. Ich zahle dieses (990 EUR) nun in Raten zurück. Gleichzeitig aber wurde mein Beitragssatz erhöht. So zahle ich nun statt 200 EUR (alle drei Monate) 300 EUR.

Wird der Beitragssatz nach vollständigen Rückzahlung wieder runtergestuft?
Werden die zuvielgezahlten Beiträge zurückerstattet?

Besten Dank
M34
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 09:20    Titel: Re: Regreßforderung: Schadenzahlung + Beitragssatzerhöhung ? Antworten mit Zitat

m34 hat folgendes geschrieben::

Wird der Beitragssatz nach vollständigen Rückzahlung wieder runtergestuft?
Werden die zuvielgezahlten Beiträge zurückerstattet?



zweimal nein.

Grundsätzlich kann man zwar der Verlust des Schadnefreiheitsrabattes vermeiden, indem man dem Versicherer die Schadenaufwendungen zurückzahlt; das geht aber nur bei "freiwilligen" Rückzahlungen. Für den vorliegenden Fall gilt das nicht.

Demzufolge gibt es auch keine "zuviel gezahlten Beiträge", somit entfällt auch hier eine Erstattung.
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Grüße, Mogli
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 09:41    Titel: Re: Regreßforderung: Schadenzahlung + Beitragssatzerhöhung ? Antworten mit Zitat

m34 hat folgendes geschrieben::
ich hatte im November 2004 einen Auffahrunfall. Es war mein Verschulden. Zum Zeitpunkt des Unfalls war ich etwa einen Monat mit der Monatszahlung in Rückstand. Deshalb bestand laut der Versicherung kein Versicherungsschutz.


Das kann so nicht stimmen. Sie gefährden erst Ihren Versicherungsschutz, wenn Ihnen per Mahnung eine Zahlungsfrist (meist zwei Wochen) gesetzt wurde, und diese verstrichen ist, ohne dass Sie den angemahnten Betrag inkl. aller Folgekosten gezahlt haben. Zur Zahlung der vierteljährlichen Rechnung hat man 14 Tage Zeit. Ich glaube nicht, dass man sofort eine Mahnung aufgesetzt hat, sobald diese 14 Tage verstrichen sind. Meist dauert es erst einen Monat, bis überhaupt eine Mahnung verfasst wird (ist jedenfalls bei uns so).
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 10:05    Titel: Re: Regreßforderung: Schadenzahlung + Beitragssatzerhöhung ? Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::

Meist dauert es erst einen Monat, bis überhaupt eine Mahnung verfasst wird (ist jedenfalls bei uns so).


Ist so grundsätzlich richtig, aber auch da kann es Unterschiede geben.

Es ist z.B. möglich, dass der Sachbearbeiter bei Kunden, die als "schlechte Zahler" aufgefallen sind, in der EDV ein entsprechendes Merkmal setzt, was dann zur Folge hat, dass die qualifizierte Mahnung nach § 39 VVG bereits vier oder fünf Tage nach Datum der Beitragsfälligkeit geschrieben wird, sofern nicht gezahlt ist. Und zwei Wochen nach Zugang dieser Mahnung ist der Versicherungsschutz dann erloschen. (Ist vielleicht nicht Standard, aber sowas gibts).
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ob man dann überhaupt noch ein Auto haben sollte, fragt man sich da schon... Winken Wenn mans sowieso nicht bezahlt.
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m34
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 341

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

verstehe ich das richtig, dass ich zum einen den schaden seperat zurückzahlen muss und dass gleichzeitig mein beitragssatz so erhöht wird, als wäre der schaden durch mein versicherungskonto bezahlt worden?

ich hatte vorher einen beitragssatz von 70%. ich bezahlte vierteljährlich 200 EUR. Nun wurde mein beitragssatz auf 140% erhöht. ich bezahle seit jahresanfang 300 EUR. und das bei einem schaden in höhe von 970 EUR.

nur dass ich das richtig verstehe: mein beitragssatz bleibt bei 140%, auch wenn ich die ganze schadenssumme zurück bezahle?

wenn kein versicherungsschutz bestand, weshalb hat mir die versicherung damals nicht geschrieben, dann hätte ich doch das alles ohne die versicherung geregelt.

ich bin jetzt seit drei jahren über meinen cousin (zweitwagen) versichert. würde es sich für mich lohnen die versicherung zu wechseln. mit welchem beitragssatz würde ich in dem fall beginnen?
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elemic
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Die meisten beginnen mit 160 - 180% ....
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m34
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 341

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

ist es rechtens, dass die versicherung um fast 35% teurer wurde, bei einem schaden von 970 EUR?
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

m34 hat folgendes geschrieben::
ist es rechtens, dass die versicherung um fast 35% teurer wurde, bei einem schaden von 970 EUR?

Die Hochstufung geschieht unabhängig von der Höhe des Schadens.
Eine Tabelle, wann um wieviel hochgestuft wird, finden Sie in den Versicherungsbedingungen Ihrer Versicherungspolice.
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hat man 3 Jahre den Führerschein, fängt man bei fast allen gängigen Versicherern mit 140% an. Sondereinstufungen sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
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m34
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 341

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 03:14    Titel: Antworten mit Zitat

ich war zuvor sf-klasse 3 (70%), jetzt bin ich in der sf-klasse 1 (100%).

aber nochmal meine frage: nach völligem ausgleich der regressforderung müsste ich doch wieder in die sf-klasse 3 aufgestuft werden, oder nicht? (beispielsweise 5 im neuen jahr).

denn sonst hätte ich den schaden nicht über die versicherung bezahlen lassen, sondern es hätte es ohne sie gemacht.

weshalb bezahle ich sonst den schaden seperat an meine versicherung?

ist das etwa das recht der versicherung, nur weil ich zum unfallzeitpunkt mit meiner monatlichen rate im rückstand war?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

m34 hat folgendes geschrieben::
aber nochmal meine frage: nach völligem ausgleich der regressforderung müsste ich doch wieder in die sf-klasse 3 aufgestuft werden, oder nicht? versicherung?

ist das etwa das recht der versicherung, nur weil ich zum unfallzeitpunkt mit meiner monatlichen rate im rückstand war?


nochmal: den SFR-Verlust kann man nur vermeiden, wenn man "freiwillig" den Schaden zurückkauft. Hier handelt es sich um eine Regressforderung des Versicherers.

Zum Punkt "Rückstand mit einer monatlichen Rate": es kommt nicht darauf an, wieviele Raten oder wieviele EUR man im Rückstand ist. Entscheidend ist, dass die Verzugsfolgen der qualifizierten MAhnung nach § 39 VVG eingetreten sind. Das heißt, der Versicherer verschickt ein Mahnschreiben, auf dem die Verzugsfolgen erläutert sind, und zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens erlischt der Versicherungsschutz.
Und dann muss der Kraftfahrt-Versicherer zwar einen Schaden noch regulieren, darf seine Aufwendungen aber (bis max. 5.000 EUR) vom Versicherungsnehmer zurückfordern.

Ein solcher Vertrag wird nicht als schadenfrei betrachtet, das heißt, der SFR ist weg.

Also in Zukunft: niemals Mahnschrieben von Versicherungen ignorieren.
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m34
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 341

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

also "schaden freiwillig zurückkaufen" bedeutet, dass ich die Schadensumme meiner Versicherung zurückbezahle? würde ich in dem fall meine alte SF-Klasse wieder erhalten?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 07:27    Titel: Antworten mit Zitat

Du solltest das oben geschriebene nochmal lesen und darüber nachdenken.

"Schaden freiwillig zurückkaufen" bedeutet genau das, was es heißt. Freiwillig.

In deinem Fall ist es doch aber so (wenn ich deine Schilderung des Vorgangs richtig verstanden habe), dass der Versicherer Regress nimmt, weil wegen Nichtzahlung des Beitrags (§ 39 VVG) eigentlich kein Versicherungsschutz bestand.

Solche Regresszahlungen gelten NICHT als freiwillige Rückzahlungen.

Dieser Vertrag gilt NICHT als schadenfrei, somit ist der Schadenfreiheitsrabatt verloren.
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