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Verfasst am: 12.08.05, 15:29 Titel: Der Mangel der Wohnung war beim Vertragabschluss unbekannt
Guten Tag!
Seit Ende letztes Monats habe ich eine günstige Wohnung in Aachen gesucht.
Ich habe viele Wohnungen besichtigt und fand am 29.07 etwas mehr oder weniger Passendes, 1-Zimmer-Wohnung.
Die Wohnung musste zwar von mir renoviert werden (der Vermieter wollte es nicht übernehmen), aber das nahm ich ins Kauf. Am 5.08 habe ich den Vertrag unterschrieben. Der läuft ab 15.08. In dem Vertrag selbst steht (per Hand eingefügt) "Mindestmietzeit 1 Jahr".
Am 9.08 habe ich die Schlüssel bekommen und wollte sofort mit der Renovierung anfangen. Nach einigen Stunden Aufenthalt in der Wohnung habe ich ein deutliches Geräusch gemerkt. Es hörte sich an wie eine Maschine, die ungefähr eine halbe Stunde läuft und dann für eine weitere halbe Stunde ruhig ist. Ich habe sofort die Nachbarn gefragt, und einer von inhen, der genau unter diesem Zimmer wohnt, hat bestätigt, dass es dieses Geräusch wirklich die ganze Zeit gibt, und zwar schon seit er da wohnt (mindestens 1 Jahr), aber bei ihm ist es kaum merkbar, in Unterschied zu meinem Zimmer. Die Maschine lief also die ganze Nacht, so dass ich nicht richtig schlafen konnte.
Am nächsten Morgen ging ich sofort ins nächste Haus, um zu klären, was der Grund des Geräusches ist. Es stellte sich heraus, dass mein Zimmer eine gemeinsame Wand mit einem Serverraum eines Amtes hat, wo eine bestimmte Temperatur gehalten werden muss, und die Klima-Anlage ist fest in die Wand eingebaut, so dass man diese nicht wegstellen kann, und diese Anlage muss 24/7 laufen.
Als ich den Vermieter dann ansprach, sagte er mir, dass er nichts von dem Laufgeräusch wüsste, und dass die einzige Lösung wäre, dass ich für diese Wohnung einen weiteren Nachmieter suche. Ich habe an demselben Tag Anzeigen in zwei Stadtzeitungen inseriert, und auch noch 20 Anzeigen ausgedruckt und im ganzen Uni-Bereich aufgeklebt. Aber bis jetzt meldete sich nur ein ernsthafter Interessente. Das gibt mir ein Gefühl, dass ich die Wohnung nich so schnell wieder loswerde.
Ich wollte hier also fragen, ob es einen anderen Weg gibt. Ich habe versucht mich da selber schlau zu machen, und habe über so was wie eine "Außerordentliche Kündigung" erfahren, die dann fristlos erfolgen kann, wenn der Mangel gesundheitsschädlich ist. Mich würde interessieren, ob och auch diese Gelegenheit versuchen könnte, da die Geräusche da wirklich laut sind, so dass sogar die Nachbarn, die ich eingeladen habe, um sie darüber zu fragen, sagten, dass sie bei so einem Lärm nicht wohnen könnten. Was würde ich für so einen Grund für Beweise brauchen?
Vielen Dank schonmal für die Mühe, das Ganze zu lesen.
Es tut mir leid, aber ich habe zu wenig Erfahrung mit solchen Sachen, und konnte mich nicht kürzer fassen.
Sie hätten das Geräusch allerdings auch bei der Besichtigung erkennen können, wenn es alle halbe Stunde auftritt. Die Serveranlage ist ja bestimmt nicht erst seit gestern da. Für eine fristlose Kündigung wird das alles nicht reichen. Evtl. könnte man die Miete mindern, aber da das Gerät schon vorher da war wird es auch schwierig. Der VM kommt Ihnen entgegen in dem er Ihnen anbietet den Vertrag aufzulösen gegen Nachmieterstellung. Er könnte auch auf das 1 Jahr Mindestmietzeit bestehen.
Moment mal. So ein Geräusch in einem Zimmer, wo man schläft, ist nicht normal. Nach 22 Uhr ist sowas gleich Ruhestörung. Ich konnte vielleicht annehmen, dass es dieses Geräusch nur tagsüber gibt. Aber darüber, dass es rund um die Uhr läuft, sollte ich Bescheid wissen, dann würde ich ja die Wohnung auf keinem Fall mieten.
Wie wäre es dann mit:
BGB § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
hallo Oleg, mien Problem ist ein Ähnliches habe ein ständig vorhandenes Geräusch, wg dem ich nicht schlafen kann, beim VM gemeldet (kannst du unter http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=31842&highlight= nachlesen)
Hatte mich gleichzeitig bei einem Anwalt wg. Mietminderung schlau gemacht, daraufhin die Miete gemindert (30% von der KM, da Störung des Schlafes). Abstellen lässt sich das Geräusch ebenfalls nicht (in meinem Falle müsste das ganze alte Heizungssystem repariert werden, würde dem VM ein nettes Sümmchen kosten)
Scheinbar hat der VM sauer darauf reagiert dass er einen Brief vom Anwalt erhielt, denn er rief am selben Tag an und sagte dass ihn der Brief "befremde". Nachdem ich ihm zu verstehen gab dass mich der Mangel sehr stört, und um eine "Lösung des Problems" gebeten habe, gab es ein abschließendes Telefongespräch indem er mich aufforderte zum Ende des Monats auszuziehen, womit ich generell einverstanden bin. Womit ich nicht einverstanden bin ist, dass er mich auffordert ihm die Mietminderung zu erstatten da er einen Handwerker geschickt hätte und sich somit bemüht hätte den Mangel zu beseitigen (der Mangel besteht weiterhin). Kann aber sein dass die Rückerstattung der Mietminderung für ihn "zum Deal" gehört und er mich sonst nicht vorzeitig kündigen würde.
Ein solche Lösung wäre in deinem Fall vorteilhaft gewesen. Nach meinem Wissensstand wirst du eine vorzeitige Kündigung nicht anders bekommen als durch eine Einigung mit dem VM. Eine außerordentliche Kündigung lässt sich normalerweise nur mit "echter" und/oder akuter Gefahr für Leben/Gesundheit begründen. In solchen Fällen, wo ein Geräuscht länger besteht und sich auch nicht beseitigen lässt, kann man (nach meiner Logik!) davon ausgehen dass dieser Sachverhalt dem VM sehr wohl bekannt ist auch wenn er dies abstreitet. Es gibt aber, meiner Erfahrung nach, (und wird es immer geben) Menschen mit unterschiedlichen Schmerzgrenzen. Darauf zielen VM, sonst würden überall nur leere Wohnungen rumstehen! Gib dem Vermieter zu verstehen dass du nicht einer von diesen bist die mit einem solchen Mangel zurechtkommen, am besten durch eine Mietminderung. Als du die Wohnung besichtigt hast, war da das Geräusch zu hören? Oder fiel die Besichtigung auf einen "gräuschfreien" Zeitpunkt?
Ansonsten bleibt nur, ordentlich zu kündigen. Suche einen Zwischenmieter, für die drei Monate. Mit dem schließt DU einen Vertrag ab. Ich übrigens schlafe, bis ich aus der Whg. raus bin, provisorisch im Flur auf ner Matratze kann ich die Zimmertür zumachen und höre so das Geräusch nicht. Die Haustür verklebe ich mit so ner Art speziellem Tesafilm ausm Baumarkt, damit es nicht zieht super ich bekomme wieder Schlaf Tja so isses mit den günstigen Wohnungen.....geh ich ins Wohnheim
Ansonsten bleibt nur, ordentlich zu kündigen. Suche einen Zwischenmieter, für die drei Monate. Mit dem schließt DU einen Vertrag ab.
Wegen der Mindestmietzeit kann erst nach Ablauf der Mindestlauf ordentlich gekündigt werden.
Das mit dem Untermieter ist zwar eine nette Idee hat aber folgende Nachteile. Es muss erstmal einer gefunden werden der die Wohnung will. Dann muss der VM dem noch zustimmen, ohne Zustimmung keine Untervermietung aber Kündigung mit 3 Monatsfrist möglich. Bevor der VM zustimmt muss der Mieter den Untermieter konkret benennen können, sprich einfach zu fragen ob man untervermieten kann reicht nicht aus. Desweiteren hat der VM dann noch 3 Monate Überlegungsfrist bevor er sich entscheiden muss. Ich bezweifel das nach den 3 Monaten der Untermieter immer noch will. Ansonsten wenn der VM die Zustimmung gibt ist der Mieter noch lange nicht aus dem Mietvertrag raus. Er haftet dem VM weiterhin für alles. Wenn der Untermieter nicht mehr Miete zahlt muss der Mieter die Miete an den VM bezahlen. Ebenso wenn der Untermieter meint er müsse einen Wanddurchbruch oder ähnliches mit der Wohnung machen.
Ich habe wirklich Schwein gehabt - heute kamen die potenziellen Nachmieter, und der Vermieter hat mit einem von ihnen den Vertrag über diese Wohnung unterschrieben. Das Einzige, was mich bis jetzt noch unsicher macht - er hat noch den alten Vertrag, der von mir unterschrieben ist. Ich wollte darauf bestehen, dass er ihn vor meinen Augen vernichtet, aber er hat gesagt, er hätte den Vertrag nicht dabei, und es sei schon sowieso alles klar zwischen uns. Ist es doch für mich gefährlich?
Was soll denn daran gefährlich sein? Der Nachmieter hat einen gültigen Mietvertrag und ab dem Zeitpunkt wo Mietbegin des Nachmieters ist sind Sie raus aus der Geschichte. Weil der VM kann ja nicht an zwei verschiedene Leute gleichzeitig vermieten.
Was soll denn daran gefährlich sein? Der Nachmieter hat einen gültigen Mietvertrag und ab dem Zeitpunkt wo Mietbegin des Nachmieters ist sind Sie raus aus der Geschichte. Weil der VM kann ja nicht an zwei verschiedene Leute gleichzeitig vermieten.
Kann er dann nicht zu meinem Vertrag irgendwann zurückgreifen?
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