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ich wohne seit 25 Jahren in einer Mietwohnung und zieh aber jetzt zum 01.09. um. Ich habe beim Einzug vor 25 Jahren eine Holzdecke in das Wohnzimmer gelegt. Damals war die Vermieterin damit einverstanden und es wurde vertraglich nicht fesgehalten! Jetzt meint sie, das ich die Holzdecke noch vor meinem Auszug selbst zu entfernen hätte!
....so wie ich das sehe, werden Sie die wohl entfernen müssen wenn sie nichts schriftlich haben...könnte sonst sein, daß der Vermieter die nach Ihrem Auszug für Sie kostenpflichtig entfernen lässt.
MfG _________________ *** Der Schlüssel zu allem ist Geduld. Nicht durch Aufschlagen, sondern durch Ausbrüten wird das Ei zum Küken ***
Ja so seh ich das auch, selbst wenn die VM mit der Anbringung einverstanden war heisst das noch lange nicht das se keinen Anspruch mehr auf Rückbau hätte. Dies hätte dann auch gleich vor dem Einbau mit abgeklärt werden sollen.
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