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Prozeßkostenhilfe ohne Rückzahlung

 
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marc10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 19:49    Titel: Prozeßkostenhilfe ohne Rückzahlung Antworten mit Zitat

Jemand führt einen Prozeß und erhält Prozeßkostenhilfe und muß diese auch nicht als Darlehen zurück zahlen. Das Verfahren endete mit der Kostenverteilung 50 % zu 50 %.

Nun kam raus, das diese Person noch 3000 Euro Schadensersatz in Raten zu je 300 Euro im Monat erhält.

Kann man einen Brief an das Amtsgericht schreiben und sich beschweren warum Prozeßkostenhilfe ohne Darlehensrückzahlung gewährt wird obwohl die Person noch 3000 Euro Schadensersatz erhält? Davon kann man doch eigentlich das ganze zurück zahlen. Wie sind die Chancen, das das Amtsgericht hier eingreift?

Reicht ein Brief aus? Muß man Fristen beachten? Es gab kein Urteil, sondern nur einen Vergleich.
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 20:10    Titel: Re: Prozeßkostenhilfe ohne Rückzahlung Antworten mit Zitat

marc10 hat folgendes geschrieben::
....



Sie müssen keine Angst haben....das Gericht wird selbst innerhalb von vier Jahren nach Bewilligung die Vermögensverhältnisse des PKH-Beziehers prüfen und ggbf. den Beschluß ändern...

Macht Ihnen Denunzieren eigentlich Spass ?
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marc10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich dachte, wenn die Prozeßkostenhilfe ohne Darlehensrückzahlung gewährt wird gilt das für immer und es finden keine finanziellen Prüfungen mehr statt.

Auch habe ich gesehen, das die Person nicht in der Stadt gemeldet ist (Einwohnermeldeamt) wo Prozeßkostenhilfeantrag gestellt wurde. War es somit überhaupt möglich einen Prozeßkostenhilfeantrag mit einer Anschrift zu stellen wo man nicht gemeldet ist? Sollte man das der Prozeßkostenhilfestelle auch mitteilen?
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marc10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Was das Denunzieren betrifft. Wären sie von jemanden vor Gericht gezogen worden wo es absolut keinen Grund gab nur, weil die Person sich sagt, das es sowieso wegen Prozeßkostenhilfe nichts kostet wären sie über das alles auch nicht erfreut.

Außerdem ist das ein Recht Forum und hier geht es um Recht und wenn man bestimmte Dinge bei einem Antrag falsch angibt ist das wohl nicht in Ordnung. Sowas würden sie sicherlich auch melden.
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schattenwelt
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 591
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

@ Marc

wenn es so gar keinen Grund gegeben hätte Sie vor Gericht zu zerren, wäre es wohl kaum zum Vergleich gekommen.....oder seh ich das falsch ?
_________________
*** Der Schlüssel zu allem ist Geduld. Nicht durch Aufschlagen, sondern durch Ausbrüten wird das Ei zum Küken ***
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marc10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Es gab einen Vergleich weil ich dadurch eine andere Sache aus der Welt schaffen konnte, sonst wäre ich keinen Vergleich eingegangen. Auch hätte die Person in Berufung gehen können und mir wäre das dann zu teuer geworden. Wie gesagt hat es sich die Person mit der Prozeßkostenhilfe sehr einfach gemacht.
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Servicer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

marc10 hat folgendes geschrieben::
Es gab einen Vergleich weil ich dadurch eine andere Sache aus der Welt schaffen konnte, sonst wäre ich keinen Vergleich eingegangen. Auch hätte die Person in Berufung gehen können und mir wäre das dann zu teuer geworden. Wie gesagt hat es sich die Person mit der Prozeßkostenhilfe sehr einfach gemacht.


Das sicher nicht. Wer PKH bekommt, muss immerhin noch die gegnerischen Anwaltskosten selbst tragen. Das dürfte vor mutwilligen Klagen schützen.
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 06:17    Titel: Antworten mit Zitat

marc10 hat folgendes geschrieben::
Es gab einen Vergleich weil ich dadurch eine andere Sache aus der Welt schaffen konnte, sonst wäre ich keinen Vergleich eingegangen. Auch hätte die Person in Berufung gehen können und mir wäre das dann zu teuer geworden. Wie gesagt hat es sich die Person mit der Prozeßkostenhilfe sehr einfach gemacht.


Oder aber, sie haben sich schlicht verrechnet Winken.
Für Jemanden der PKH erhält,sind 3k € bestimmt eine Menge Geld.
Oder hätten sie auch nur die Hälfte freiwillig gezahlt ?

Cool
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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marc10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wie lange dauert es überhaupt bis die Prozeßkostenhilfe bewilligt wird? Geht das schnell, wenn man einen Antrag stellt?
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Hollie Lang
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.10.2004
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 13.08.05, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

das Gericht muss vorab die Erfolgsaussicht einer Klage prüfen. Dazu wird auch die Gegenseite gehört. Ist die Sache von vorneherein abwegig oder erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht, wird PKH nicht gewährt.
_________________
H.L.
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