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Verfasst am: 11.08.05, 19:39 Titel: Unfallversicherung bei Veranstaltung einer Einrichtung Hilfe
Hallo
Kurz die Vorgeschichte
Unser Sohn (16J), ist im Dezember 2004 in eine Einrichtung für Drogensüchtige Jugendliche gekommen. ( dazu unter mehr)
Er war zu Silvester auch dort.
Der Erzieher fuhr mit unserem Sohn und einem weiteren Jugendlichen in die nächste Stadt.
Auf dem Marktplatz waren andere Jugendliche und schossen mit Silvester Raketen wild um sich. Der Erzieher ging mit den beiden Jugendlichen ein Stück zurück.
Da wurde unser Sohn von einer Rakete am Kopf getroffen (Täter unbekannt). Es waren Lebensgefährliche Verletzungen am Kopf und sein rechtes Auge konnte auch nach 4 OP nicht erhalten werden.
Wir machen dem Erzieher keinen Vorwurf und haben ihn auch nie beschuldigt. Es geht um die Frage ob die Unfallversicherung des Trägers der Einrichtung.
Die Leiterin sagte auf unseren Anfragen, dass dies eine Straftat gewesen ist (vorsätzliche Körperverletzung) und deshalb die Unfallversicherung nicht eintritt.
Unser Sohn ist seit dem 2. Lebensjahr in ärztlicher Behandlung
- Stundenlange Migräneanfalle unter sehr starken Schmerzen
- Ab dem 7. Lebensjahr wurde ADS Syndrom festgestellt
Seitdem Regelmäßige Therapien bis zur Bachblütentherapie aber Leider ab der 7. Klasse eine neue Schule neue Lehrer und andere Schüler
Die neue Schule war nicht sehr kooperativ und unser Sohn verweigerte immer mehr die Schule nahm unbemerkt Drogen. Er wurde Straffällig und zunehmend Gewalttätig flog von der Schule und brach alle anderen Maßnahmen (Berufsvorbereitung usw.) ab.
Drogenkonsum, Dielen, Diebstähle, Raub, Körperverletzungen, Bedrohungen, unbefugtes benutzen KFZ unter Drogen, Verkauf seiner pers. Sachen, Bedrohung seiner Schwester, Erpressungen, Sachbeschädigungen und vieles mehr.
Es war nur noch eine Frage der Zeit wann er zu einer Haftstrafe verurteilt worden wäre.
Wir stellten aus Verzweiflung einen Antrag auf Erziehungshilfe beim Jugendamt mit seinem Einverständnis den er wollte auch neu anfangen.
So kam unser Sohn in diese Einrichtung.
Er war erst 2 Wochen in dieser Einrichtung, als es zu tragischen Unfall kam
Wer kann uns helfen
Verfasst am: 12.08.05, 08:02 Titel: Re: Unfallversicherung bei Veranstaltung einer Einrichtung H
ralfsdt hat folgendes geschrieben::
Die Leiterin sagte auf unseren Anfragen, dass dies eine Straftat gewesen ist (vorsätzliche Körperverletzung) und deshalb die Unfallversicherung nicht eintritt.
Das kann eigentlich keine Begründung dafür sein, dass siene Unfallversicherung nicht leistet. Ausgeschlossen wäre das nur, wenn der Verletzte selbst die Straftat begangen hat. Das scheint aber hier nicht der Fall zu sein.
Vorschlag: setzt euch selbst mit der Versicherung in Verbindung. Was die Leiterin sagt, ist hier nicht relevant. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Formfehler können hier an sich keine gemacht werden. Das einzige, was dringend zu beachten ist (sofern die üblichen AUB gelten): die Invalidität muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfalltag ärztlich festgestellt werden und dem Versicherer mitgeteilt werden. Also keine Fristen versäumen! _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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