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vor kurzen hatte ich einen Termin beim Amtsgericht, wegen Mietminderung - extremer Schimmelbefall an alle Wände - Schimmelbefall vom Boden aus -, im Winter mangelhafte Heizleistung (9 - 19 Grad), tropfende Toilette, ein Heizkörper ließ sich nicht abstellen, hohe Luftfeuchtigkeit bis zu 78 %, Wasserflecken an den Wänden, Fußboden eisig kalt im Winter, usw..
Aber das Tollste kommt noch meine Bude hat keine Baugenehmigung, sie ist ein Behelfsheim/-bau ohne Baugenehmigung und die Miete ist laut Mietspiegel mit ca. 230,- €
über dem regulären Mietspiegel. Ich musste sogar wegen einer Verfügung vom Bauordnungsamtes das Gebäude räumen!
Ich hatte zwar einen Anwalt aber der hatte nach fünf Briefen die Nase voll und wollte von mir 300,- € haben, entweder Geld oder keine Leistung mehr. Leider konnte ich das Geld nicht aufbringen, weil Ich Grund eines Beratungshilfescheines bei ihm war und kein Vermögen habe - ich bin Student ohne Einkommen-.
Na ja, ich dachte meine Mietminderung wäre eine klare Sache, somit habe ich mich alleine vorm Amtsgericht versucht zu verteidigen, denn ich habe genügend digitales Bildmaterial von den Schäden und Zeugen.
Der Vermieter beseitigte die Schäden nicht sondern klagte mich an wegen Mietrückstände.
Ich beantragte beim Gericht:
1.einen Sachverständigen, damit er sich den Bau anschauen sollte - Innenputz an vielen Stellen tot, Mauerwerk marode, Fundament unterhöhlt und vom Dach aus dringt Wasser ein - aber der Richter lehnt auf Antrag der Gegenpartei ab.
2. Ich legte mein digitales Bildmaterial, dass die Schäden zeigt, meiner Klageerwiderung bei als Beweis. Richter will es nicht als Beweis zu lassen.
3. Ich beantragte Prossezkostenhilfe für meine Widerklage und für die Klageabweisung -Anwalt vom Kläger hat seine Klagekopie nicht beglaubig und unterschrieben, ich denke es liegt auch ein Formfehler vor-.
Ich hatte schon die Güte- und Mündlicheverhandlung von der Klageabweisung aber immer noch keinen Bescheid wegen meinen Antrag auf Prossezkostenhilfe. Aber der Richter war während der Verhandlung so frei und sagte mir Prossezkostenhilfe bekomme ich sowieso nicht und ich soll auf meine Widerklage verzichten - ich will in meiner Widerklage die zuviel gezahlte Miete (Kaution/Schadensersatz) zurück - wegen Sittenwidrigkeit, Verbotsgesetz i.V.m. Strafgesetz und § 812 i.V.m. § 536 BGB -.
4. Während der Verhandlung kam ich gar nicht zu Worte, wenn ich mich rechtfertigen wollte hieß es immer vom Richter oder Gegenanwalt "seien sie ruhig" oder "sie sind nicht dran".
5. Meine digitalen Bilder - 3 CD’s - hatte der Richter weder angesehen noch der Gegenpartei als Anlage mit meinen Schreiben zukommen lassen.
6.Das skrupellose Urteil des Richters kam am Schluss der Verhandlung. Er sprach dem Kläger die gesamte geminderte Miete + den Nebenkosten zu.
Die Heiz- und Nebenkosten hatte ich gemindert, weil der Vermieter mir keine Einsicht in seinen Heiz- und Nebenkostenrechnungen gewähren lässt, denn ich habe den Verdacht dass die Abrechnung falsch ist, dass der Vermieter betrügt.
7. Ich wohne seit zwei Monaten nicht mehr in der Wohnung aber mein Vermieter bucht weiter von meinem Konto an (Einzugsermächtigung seit drei Monaten widerrufen bei seiner Vertretung (Immobilienmakler).
Also, ich habe den Schaden (Umzug, Sachen vom Schimmel zerstört usw.), hatte die Wuchermiete (100% zuviel) und werde jetzt vom Gericht, weil ich arm bin noch bestraft (die Kosten für das Landgericht kann ich später nicht aufbringen) und reiche skrupellose Vermieter werden belohnt.
Ich hoffe es kann mir einer weiter helfen. Ich glaube kaum noch an die Gerechtigkeit in Deutschland, früher vor 60 Jahren hatte man die Menschen auch ungerechtfertigt abgeurteilt.
Ich Danke für jede/n Hilfe/Rat.
Na dann, die Langfassung - jemand der 12 oder 13 Jahre zur Schule gegangen ist und bereits ein Studium aufgenommen hat:
- das doppelte des Mietspiegels freiwillig bezahlt ist einfach nur d...
- sich auf ein Verfahren einläßt ohne 300 für einen Anwalt bezahlen zu können ist d...
- wer sich vom Richter ständig "seien Sie ruhig" oder "Sie sind nicht dran" anhören muß solte lieber im Sandkasten spielen gehen
reantwort meiner-einer:
„das doppelte des Mietspiegels freiwillig bezahlt ist einfach nur d...
- sich auf ein Verfahren einläßt ohne 300 für einen Anwalt bezahlen zu können ist d...
- wer sich vom Richter ständig "seien Sie ruhig" oder "Sie sind nicht dran" anhören muß solte lieber im Sandkasten spielen gehen“
1. Es lag bei der Anmietung eine 100% Notlage vor und das Gebäude konnte nicht reden und mir erzählen, dass es MARODE ist. „Kleider machen Leute“ und „Farbe ein Gebäude schön“. Ich denke, Du bist ein Hellseher.
2. Ich hoffe das Du immer Klever bleibst! Wie gesagt nur tolle d .... und d.... Sprüche von Deiner Seite aus.
3. Ich hatte einen „Beratungshilfeschein“, wenn Du weißt was das ist. Diesen Schein gibt es nur „einmal pro Fall“ und Prozesskostenhilfe wollte mir der ehrenwerte Richter nicht gewähren. Aber nach Deiner Meinung (ohne Moos nichts los) darf man sich nur noch für „SCHULDIG“ erklären lassen. Toll!!!
4. „Schule und Student“ macht noch lange KEINEN JURISTEN!!!
5. Ich will ja nicht sagen, dass Du noch im Sandkasten sitzt aber was würdest Du denn tun?
Ich als Laie kann mich nicht mit einem Richter anlegen. Vielleicht kannst Du mir in meiner Laiensphäre helfen und mir für den nächsten Fall ein paar tolle Tipps geben.
6. Ich Glaube, dass Du diesen Fall nicht verstanden hast!!! Aber auch d......... und d....... Sprüche können eine Meinung sein.
Ich wollte eine vernünftige Diskussion!!! Meiner-einer nichts für ungut.
Die Frage wie man Brot backt, wird am besten von einem Bäcker beantwortet. Wenn man sich vor Gericht in Mietangelegenheiten verteidigen will, sollte man sich jemanden suchen, der davon etwas versteht, oder frei nach Sokrates: "ich weiß, dass ich nichts weiß."
Demnach muss man auch kein Jurist sein, sondern sollte sich jemanden dazu holen, der es ist. Ich selbst habe von der grundsätzlichen Thematik auch keine Ahnung, würde aber wie folgt vorgehen.
1. Verbraucherschutz oder Mieterschutzbund ansprechen, kostet nichts und die haben gute Juristen. In den Mieterschutzbund muss man ggf. eintreten, Mitgliedsbeitrag ca. 50,- Euro im Jahr.
2. Diese Leute ansprechen, wie es mit Prozesskostenbeihilfe aussieht, wo man diese beantragt, wer dafür zuständig ist, etc... "Nur" weil ein Richter sagt, ich bekomme keine Beihilfe, würde ich mich deswegen nicht geschlagen geben. Ich würde aber strategischer Vorgehen.
Hallo ttom,
es ist schon richtig, dass man nicht alleine die Brötchen backen sollte.
Ich hatte das auch nicht vor gehabt.
Ich hatte einen Anwalt auf Grund eines Beratungshilfescheines aber der Anwalt hatte nach fünf Briefen keine Lust mehr. Er nötigte mich, entweder Geld (300,- €) oder keine Leistung mehr. Leider konnte ich das Geld nicht aufbringen und einen neuen Beratungshilfeschein bekommt man nicht.
Ich werde in den Mieterverein eintreten. Ich war schon vor Ort.
Der Verbraucherschutz ist für so einen Fall nicht zuständig.
Ich sage es mal so, durch das Fehlverhalten meines damaligen Anwaltes muss ich jetzt die Suppe auslöffeln.
Prozesskostenhilfe beantragt der Anwalt (oder man selber), meistens mit der Klage oder Klageerwiderung beim zuständigen Gericht.
Der Richter entscheidet über den Antrag. Lehnt ein Amtsrichter den Antrag ab, dann muss man vor dem Landgericht eine Beschwerde einreichen.
Aber Danke für Deine Tipps.
MfG
Selam
Vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten:
Ich brauche für meine Beschwerde etc. (Landgericht) ja einen Anwalt, ist das dann ein "neuer Fall" oder nicht? (wegen Beratungshilfeschein und Prozesskostenhilfe)
Ehrlich gesagt kann ich den Anwalt verstehen, der nach 5 Briefen keine Lust mehr hatte.
Auch wenn das keine richtige Verhaltensweise ist.
Mit dem Beratungsschein kann er -wenn überhaupt- nur kostendeckend arbeiten. Was er am Ende für seine Arbeit rausbekommt ist ein Witz. Das sollte man in aller Deutlichkeit sagen.
Es gibt soviele Möglichkeiten, wo man sich beraten lassen kann. Diese haben sie leider nicht genutzt. Sie können ja sicherlich gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.
Der Verbraucherschutz ist sehr wohl für solche Sachen zuständig. Da sind sie falsch informiert. Im Übrigen verweist sie der Verbraucherschutz auch an die jeweils richtige Stelle, sollte die zuständige Stelle keinen Fachmann hierfür haben.
Wie wäre es, wenn sie ihre derzeitige Wohnung kündigen und sich eine neue suchen?
Sicherlich leisten Mietvereine gute Arbeit, sollte aber auch wissen das Mietvereine keinen Anwalt für ein gerichtliches Verfahren stellen. Der Mieter muss sich dann an einen niedergelassenen Anwalt wenden.
hallo Selam, ist zwar ein schwacher Trost aber du hast geschrieben du bist Student, weiß nicht was unter "ohne Einkommen" zu verstehen sei ich meine du bekommst Bäfög aber bist nirgends beschäftigt oder?? Also wenn das der Fall erkundige dich mal ob dir im Falle außergewöhnlicher finanzieller Belastung ein kleiner Kredit oder Ähnliches zusteht, mit dem du zB. die Anwaltskosten abbezahlst. Voraussetzung ist natürlich, die Anwaltskosten sind rechtens, sind auf einmal fällig etc. also die Belastung muss wirklich außergewöhnlich sein sonst bist du zum Kredit nicht berechtigt.
alternativ kannst du dich bei deiner Bank erkundigen ob du das Recht hast, dein Dispo bis zu einer best. Summe vorübergehend zu überziehen wenns wirklich brennt
das alles nur am Rande, aber konkret zu deinem Problem: wenn du keinen Beratungsschein mehr bekommst erkundige dich (beim Studentenwerk) ob an eurer Uni nicht eine Möglichkeit der einmaligen kostenlosen Rechtsberatung gibt (könnte jetzt in den Ferien zu einem Problem werden wg. Terminen aber versuchs mal)
so viel Dämlichkeit gehört eben einfach bestraft. Pisa bringt es wohl leider auf den Punkt.
Wer schon den Satz eines Bunny als Usernamen benutzen muss, der ist m.E. auch nicht der Hellste. Dies ist ein Forum, in dem man sich Rat holt und nicht, um von miesen kleinen Ignoranten beleidigt zu werden. Klugscheisser.
Ich hab leider kaum Zeit, kann Dir nur alles Gute wünschen, Selam! Bei solchen Dingen immer weiter kämpfen und nicht aufgeben. Mach Dich schlau im Mietrecht und verteidige Dich auf eigene Faust. Genauso hatte ich Erfolg, wobei ich es mit einem sehr guten Richter zu tun hatte. Prozesskostenhilfe sollte kein Problem sein, normalerweise beantragt das auch der Rechtsanwalt.
Ja, die Wahrheit tut manchmal weh, da hilft auch kein rumgeheule. Sich an Usernamen aufzugeiern ist natürlich hochinteligent, vor allem wenn der eigene Name mit franz. "Scheiße" beginnt - weiter so.
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