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Ich bearbeite gerade eine HA (1.HA öR für Anfänger) und hänge etwas fest und bin sehr verunsichert.
Teilelemente des FALLs:
Oppositions-Fraktion A brachte Gesetzesvorlage in das Gesetzgebungsverfahren ein. Das Gesetz ist ordnungsgemäss zustande gekommen und wurde nun vom Bundespräsident an die Bundesregierung zur Gegenzeichnung weitergeleitet worden. Diese verweigerte die Gegenzeichnung aufgrund "erheblicher Zweifel" an der materiellen Verfassungsmässigkeit des Gesetzesentwurfs.
Nun möchte die Fraktion A das Gesetz trotzdem in Kraft treten lassen und es muss geprüft werden, ob es gerichtlich mit Erfolg durchgesetzt werden kann.
LÖSUNGSSKIZZE:
Prüfung im Rahmen des Organstreitverfahrens, ob die Bundesregierung materielle Prüfungskompetenz hat. -> Tendenz JA: Dann wäre zu prüfen, ob der Gesetzesvorschlag tatsächlich materiell nicht verfassungsmässig ist und die Bundesregierung eine ungerechtfertigte Entscheidung traf.
Demzufolge würde ich den der HA angehängten Gesetzesentwurf auf Verfassungskonformität prüfen.
Prüfung im Rahmen des Organstreitverfahrens, ob die Bundesregierung materielle Prüfungskompetenz hat. -> Tendenz JA: Dann wäre zu prüfen, ob der Gesetzesvorschlag tatsächlich materiell nicht verfassungsmässig ist und die Bundesregierung eine ungerechtfertigte Entscheidung traf.
Demzufolge würde ich den der HA angehängten Gesetzesentwurf auf Verfassungskonformität prüfen.
Interessant, mal nicht der BPräs - Vorgehensweise ok, wobei ein großer Begründungsaufwand für die mat. Prüfungskompetenz der BReg zu betreiben ist, weil ja auf diese Weise die Anträge der Opposition rechtsmißbräuchlich plattgemacht werden können. I.E. (+) natürlich taktisch richtig, bloß kein Hilfsgutachten! Dürfte i.ü. schwierig werden, Präzedenzfälle zu finden. Wann kommt schon ein Gesetz gegen den Willen der Regierung zustande? Aber es wird schon was geben, sonst würden die den Fall nicht stellen
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