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Verfasst am: 25.10.04, 16:17 Titel: Frist bei Vorschusszahlung
Hallo,
Wenn der Anwalt bei einer Aufforderung zur Zahlung eines Vorschusses eine Frist unter Angabe eines Datums setzt, gilt hierfür das Datum seines Zahlungseingangs, das Datum meiner Überweisung oder das Datum der Zahlungsabbuchung des Mandanten?
Verfasst am: 25.10.04, 23:23 Titel: Re: Frist bei Vorschusszahlung
Es gilt das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto des Rechtsanwaltes.
Ganz davon ab ist es doch auch in Ihrem Interesse, daß Ihr Anwalt so schnell wie möglich in Ihrem Auftrag tätig wird. Vorschuß bedeutet nun einmal, daß Sie erst zahlen und dann der Anwalt für Sie arbeitet. Von daher spricht eigentlich auch nicht allzu viel dagegen, daß Sie eine Vorschußrechnung Ihres Rechtsanwaltes unabhängig von einer evtl. standardmäßig auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist sofort begleichen?
Jasmin hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Wenn der Anwalt bei einer Aufforderung zur Zahlung eines Vorschusses eine Frist unter Angabe eines Datums setzt, gilt hierfür das Datum seines Zahlungseingangs, das Datum meiner Überweisung oder das Datum der Zahlungsabbuchung des Mandanten?
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 26.10.04, 08:31 Titel: Re: Frist bei Vorschusszahlung
Jasmin hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Wenn der Anwalt bei einer Aufforderung zur Zahlung eines Vorschusses eine Frist unter Angabe eines Datums setzt, gilt hierfür das Datum seines Zahlungseingangs, das Datum meiner Überweisung oder das Datum der Zahlungsabbuchung des Mandanten?
Grüße
Jasmin :?:
Die Frage der Fälligkeit stellt sich bei der Recnung eines Schusters oder Zahnarztes oder wessen auch immer nicht anders als bei einem Anwalt.
Deshalb hat diese Frage keinen wirklichen Bezug zum anwaltlichen Berufsrecht und sollte hier nicht weiter vertieft werden. _________________ Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
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