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Verfasst am: 14.08.05, 11:10 Titel: Nebenkosten Nachzahlung 1 Jahr & 4 Monate nach Auszug ??
Ich bin im März 2004 aus meiner Wohnung ausgezogen. Im Juli diesen Jahres bekam ich dann die Nebenkostenabrechnung für Jan.bis März 2004 mit einer Aufforderung zur Nachzahlung von 32,12 EUR, welche ich auch geleistet habe, damit ich endlich Ruhe habe. Diese Abrechnung war von der Abrechnungsfirma auf den 25.04.05 datiert, ich bekam meine Abrechnung allerdings erst datiert auf den 15.07.05. Und nun, am 03.08. erhielt ich einen weiteren Brief, dass die Wasser und Abwasserkosten falsch berechnet wurden und ich doch nochmals 21,82 EUR bezahlen müsste. Ich weiss, dass es keine hohen Beträge sind, aber dieser Geldgeier von Vermieter hat sich an mir so oder so schon eine goldene Nase verdient. So wie ich das sehe, wäre die Frist für eine Abrechnung im April dieses Jahres abgelaufen, ist das richtig ? Muss ich diese 21,82 EUR wirklich noch zahlen ?
Vielen Dank schon mal.
Birgit
Die Abrechnung hat innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes erstellt zu werden. Wenn wir annehmen, dass dieser Zeitraum in diesem Fall das Kalenderjahr ist, dann wäre der Stichtag der 31.12.2005. Es ist also noch zu zahlen.
Hallo Karsten,
danke für Deine schnelle Antwort. Der Abrechnungszeitraum ist der 01.01.04-31.12.04 und der für mich erstellte, berechnete Zeitraum ist der 01.01.04 - 31.03.04 !?
"Gemäß § 556 Abs. 3 S. 2 BGB ( http://www.anwaltonline.com/gesetze/bgb-neu/556.htm ) hat der Vermieter dem Mieter die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des 12. Monates nach Ablauf der Abrechnungsperiode mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Nachforderung nicht zu vertreten. "
Sehe ich das nun richtig, dass die Abrechnungsperiode den Abrechnungszeitraum (01.01.04-31.12.04) meint und ich tatsächlich zahlen muss ?
Und was ist mit dieser Falschabrechnung seitens der "Verwaltung" ? Ich kann diese überhaupt nicht nachvollziehen, da einfach diese "Rechnung" neu erstellt wurde. Muss ich diese wirklich zahlen ?
Danke im voraus !!
Mit Abrechnungszeitraum ist nicht der Zeitraum gemeint, über den bei dir abgerechnet wird, sondern der, über den die gesamten Nebenkosten abgerechnet werden (Das Wirtschaftsjahr).
Wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen, kann der Mieter Einsicht in die Rechnungen verlangen.
Hat der Mieter die Abrechnung des Vermieters akzeptiert, kann der Vermieter nicht wegen eines Fehlers, den er selbst hätte erkennen können, eine Korrektur verlangen.(OLG Hamburg WM 91, 598) Hat der Mieter seine Abrechnung erhalten, verjähren Nachzahlungsansprüche des Vermieters oder Rückzahlungsansprüche des Mieters nach 3 Jahren. Diese Frist wird in Gang gesetzt mit Vorlage der Abrechnung und zwar immer erst am Ende des betreffenden Jahres.
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