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Onkels aufenthalt

 
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catherine de Vaud
Gast





BeitragVerfasst am: 25.10.04, 09:28    Titel: Onkels aufenthalt Antworten mit Zitat

Ein Mann lebt in einem Haus, dass er zuvor als Schenkung seiner Schwester vermacht hat.
Er besitzt ein lebenslanges Niessbrauchrecht. Das Haus brennt ab und in dieser Situation wird bei dem Mann eine Demenz ärztlich festgestellt.Er wird in einem Pflegeheim untergebracht, da er allein nicht mehr wohnen kann. Der Neffe- Sohn der Schwester- wird als Betreuer für den Onkel mit dessen Einverständnis eingesetzt.
Die Notarielle Vollmacht und die amtsgerichtliche Bestellung zum Betreuer sprechen vom Recht des Betreuers, den Aufenthaltsort des Onkels zu bestimmen, da dieser nicht mehr testierfähig ist.

Kann der Betreuer=Neffe den Niessbrauch aufgrund seiner Befugnisse aus dem Grundbuch löschen lassen?
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anitram
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.10.2004
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 25.10.04, 16:31    Titel: onkels Vollmacht Antworten mit Zitat

Hi alle zusammen,

ohne Zustimmung des AG wird es nicht gehen (§ 1821 ff BGB), da Nießrauchrecht auch einen Geld Wert darstellt. Da der Onkel ja auch in einem Pflegeheim untergebracht ist oder soll, was ebenfalls sehr viel Geld kostet wird es wohl sehr schwierig.

Weitere informationen kann man sich gut und der Seite des Online Betreuungsrecht Lexikon holen.

http://www.ruhr-uni-bochum.de

LG anitram
_________________
m. h-s /alles was Recht ist und jedem das seine !!!
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