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Wohnungsrenovierung welche Farbe?

 
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katrin.vierig
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.08.2005
Beiträge: 13
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 12:15    Titel: Wohnungsrenovierung welche Farbe? Antworten mit Zitat

Im Mietvertrag steht wörtlich.."...bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zu übergeben." Kann der Vermieter verlangen, daß dies mit weißer Farbe zu geschehen hat? Der 5 Monate alte Farbanstrich ist komplett ohne Schaden, aber farblich. Im Mietvertrag ist keine weiße Farbe erwähnt.
Danke für die Diskussion
Katrin
Ach so, die Wohnung wurde unrenoviert übernommen. Aber die Grundfarbe war weiß, jetzt hat das ganze einen Hauch von Toscana, also warme Gelb- bzw. Orangetöne.


Zuletzt bearbeitet von katrin.vierig am 15.08.05, 15:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Schickse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt auf die Farbe an.
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schattenwelt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 591
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

.....ich denke das die Wohnung renoviert übernommen wurde?...welche Farbe war es denn da?.
_________________
*** Der Schlüssel zu allem ist Geduld. Nicht durch Aufschlagen, sondern durch Ausbrüten wird das Ei zum Küken ***
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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter wird mit hellgelb oder pastell leben müssen.

Aber rot oder schwarz geht halt nicht...
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

thdoerfler hat folgendes geschrieben::

Aber rot oder schwarz geht halt nicht...


Gibt es hierzu ein Urteil oder so?

Es gibt Verträge, wo nur von Schönheitsreparaturen die Rede ist, die alle ca. 3-7 Jahre auszuführen sind und wo keine Farbe für die Tapeten vorgeschrieben ist.
Was passiert, wenn der Mieter noch gar nicht dran gewesen wäre und alles in schwarz streicht und auszieht?

Worauf kann sich der VM dann berufen ?
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde kürzlich hier gepostet:

http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs1999071803.html
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Markus F.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

thdoerfler hat folgendes geschrieben::

Aber rot oder schwarz geht halt nicht...


Wenn Leverkusen gewonnen hat, schon Winken
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Markus F. hat folgendes geschrieben::
thdoerfler hat folgendes geschrieben::

Aber rot oder schwarz geht halt nicht...


Wenn Leverkusen gewonnen hat, schon Winken


Die haben aber verloooooren Lachen
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Markus F.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::
Markus F. hat folgendes geschrieben::
thdoerfler hat folgendes geschrieben::

Aber rot oder schwarz geht halt nicht...


Wenn Leverkusen gewonnen hat, schon Winken


Die haben aber verloooooren Lachen


Tja, neben den ernsthaft genannten Gründen ein weiterer, wichtiger Grund, warum rot und schwarz nie gehen wird. Winken
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

FOC hat folgendes geschrieben::
thdoerfler hat folgendes geschrieben::

Aber rot oder schwarz geht halt nicht...


Es gibt Verträge, wo nur von Schönheitsreparaturen die Rede ist, die alle ca. 3-7 Jahre auszuführen sind und wo keine Farbe für die Tapeten vorgeschrieben ist.
Was passiert, wenn der Mieter noch gar nicht dran gewesen wäre und alles in schwarz streicht und auszieht?

Worauf kann sich der VM dann berufen ?



Der Mietvertrag berechtigt dem Mieter zur Nutzung der Mietsache, nicht aber zu grundlegenden Umgestaltungen. Für die Farbwahl des Mieters gilt wie auch für Ein- und Umbauten eine Pflicht zur Beseitigung bei Beendigung des Mietverhältnisses.
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