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checker23 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.08.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 14.08.05, 20:35 Titel: wichtige frage verdacht wg bedrohung |
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hallo, ich hab folgende frage
person a fuhr mit dem wagen herum..... sah 2 jugendliche irgendwo sitzen und setze sich dazu , zündete sich ne kippe an und sprach mit den leuten und trank nen schluck von ihrer flasche..... die 2 fuhren weg
er ging spazieren und lief wieder zu dem platz.... rauchte sich eine und stand da.... sah jemanden und fragte nach der uhrzeit... ging hinter einem gebäude (schlich quasi was er da wolte keine ahnung vll pinkeln etc) wurde festgenommen und die handys wurden ihm weggenommen (belästigung einer person, welcher er nach der zeit fragte) person a konnte sie nicht ausweisen und musste auf die wache,später dann in die zelle.... bis zum nächsten morgen, als jemand die identität bestätigte....
was wäre wenn die person es doch getan hat die belästigugn und es wurd durch handy ermittelt? darf man einfach so in handy schauen etC? wie siehts bei prepaid aus?
es wird stalken oder so vorgeworfen
wäre seh dankbar für infos |
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sabahueho FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 261
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Verfasst am: 14.08.05, 22:22 Titel: |
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Fehlt da nicht noch ein bisschen was?
Person A wird doch nicht einfach von der Polizei festgenommen, weil sie irgendwo im Park rumsteht, raucht und jemanden nach der Uhrzeit fragt.
Um was für Belästigungen geht es denn hier? Genauere Schilderung der gesamten Umstände wäre nicht schlecht.
Einfach so darf die Polizei nicht persönliche Daten von deinem Handy einsehen. Wenn natürlich beweiserhebliche Daten auf dem Handy sein sollten, darf die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen rein schauen. Wie die genauen Bedingungen dafür aussehen, kann ich nicht sagen. Ob Vertrag oder Prepaid macht doch keinen Unterschied. |
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jajosch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.03.2005 Beiträge: 644
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Verfasst am: 14.08.05, 23:06 Titel: |
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Doch es macht einen Unterschied ob Prepaid oder nicht. Der Erwerb von Prepaid-Karten kann auf leichteste Weise ohne Umschreibung über Auktionshäuser beispielsweise erlangt werden. Über den zweiten Grund kann bzw. darf ich hier keine Auskünfte erteilen, aber es gibt ihn, den Unterschied.
Das Gesetz Stalking gibt es in Deutschland nicht, zumindest noch nicht, ich schließe mich meinem Vorredner an. Da muss im Vorfeld noch mehr passiert sein, oder warum die Angst vor Handyinhalten? |
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DanielB FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 1056
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Verfasst am: 14.08.05, 23:24 Titel: |
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Belästigung ist keine Straftat und damit Belästigung als Stalking nach neuem Tatbestand zählt, muss dass in einer die Lebensführung des Opfers erheblich beeinträchtigenden Umfang geschehen. Soweit hier der Tatverdacht der Nötigung (Drohung mit einem empfindlichen Übel mit dem Ziel eine bestimmte Handlung, Duldung oder Unterlassung des Opfers zu erwirken) oder Bedrohung (die Drohung muss sich auf ein Verbrechen beziehen, Raub ist wohl das harmloseste) vorliegt, wäre eine vorläufige Festnahme möglich, allerdings auch nur wenn die Identität nicht anders festgestellt werden kann oder wenn anderem Anlaß ein Haftgrund besteht. Sonst wird hier wohl kaum mehr als eine Ingewahrsamnahme zur Vermeidung von Selbstgefährdung und zur Durchsetzung eines vorher erteilten Platzverweises in Frage kommen. |
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chekker23 Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.08.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 15.08.05, 13:16 Titel: |
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angenommen, es wurde angerufen bei der person...... es kann aber jedoch z.zt nicht nachgewiesen werden.... wie ist das mit dem auslesen von sim karten? ist man dazu verpflichtet (wenn man unschuldig sowie auch schuldig wäre)??? muss man den pin rausrücken? andere frage, wie geht man damit um wenn so sachen kommen wie , wir wissen das sie es waren usw... aber es nicht nachgewiesen werden kann und halt dieser psychologische druck kommt wie wenn sie gestehen wirds milder etc....
??? |
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flip FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 442
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Verfasst am: 15.08.05, 14:28 Titel: |
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um es mal "nach meinem Eindruck" zusammenzufassen:
Sie haben jemand belästigt, wurden deshalb von der Polizei festgenommen, schildern den Fall bewusst mit Halbwahrheiten um sich als unschuldig hinzustellen und den Kopf wieder aus der Schlinge zu bekommen...
ich hoffe kein einziger antwortet mehr auf diesen Beitrag.
Vielleicht sollte der "chekker" mal das Mädel in Ruhe lassen, dass ihn verschmäht! (so siehts nämlich aus) |
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chekker23 Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.08.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 15.08.05, 14:42 Titel: |
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ich wollte hilfreiche antworten, keine kritiken !
was ist nun mit den handys bekomme ich die wieder (ich hab nichts vom staatsanwalt/richter vorliegen) das meine handys eingeschaut werdne dürfen! somit ist die beschlagnahmung doch ungültig oder? |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 15.08.05, 14:49 Titel: |
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chekker23 hat folgendes geschrieben:: | ich wollte hilfreiche antworten, keine kritiken ! |
Tja, man bekommt halt nicht immer das, was man will.
Zitat: | was ist nun mit den handys bekomme ich die wieder (ich hab nichts vom staatsanwalt/richter vorliegen) das meine handys eingeschaut werdne dürfen! somit ist die beschlagnahmung doch ungültig oder? |
Die Beschlagnahme kann im Nachhinein richterlich bestätigt werden. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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chekker23 Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.08.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 15.08.05, 15:12 Titel: |
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angenommen ich würde den herren entgegen kommen und die pins raussuchen ..... was dürfen die dann nachschauen (sms,bilder usw) oder nur einträge oder was machen die dann? |
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