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Gartenpflege des Mieters als Eigenleistung
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keuleman
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 3
Wohnort: hinterdupfing

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Yvonne, traurig genug, dass eine von mir ernsthaft gestellte Anfrage Dich zu solch kreativen Fussballdebatten anstimmt. Anscheinend ist dir bei all der Juristerei der Blick für die Ernsthaftigkeit verloren gegangen. Fakt ist, dass es Urteile zu dieser Problematik gibt, in denen sehr genau zwischen "Rasenmähen" und anderen lanschaftsgestalterischen Tätigkeiten unterschieden wird. Ich möchte dein Gesicht sehen, wenn du in guter Absicht das Eigentum eines Anderen erhälst und du dann in kürze das Weite suchen sollst. In Zukunft kannst du deinen s.. für dich behalten. Leute wie du schaden solchen Foren. Wir haben wirklich ne Menge Probleme an der Backe kleben und brauchen keine frustrierten Tussen, denen es Spass macht am Sonntagnachmittag dumme Kommentare abzugeben.Um den Umgangston in eurem Forum wiederzugeben verabschiede ich mich auch gleich wieder daraus mit einem lockeren l.m.a.A.
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

keuleman hat folgendes geschrieben::

Ich möchte dein Gesicht sehen, wenn du in guter Absicht das Eigentum eines Anderen erhälst und du dann in kürze das Weite suchen sollst.


Wenn ich mir etwas leihe, sprich miete, ist mir durchaus bewusst, daß ich es wahrscheinlich irgendwann zurückgeben muß.
Noch mal: Mein Ton war der Frage völlig angemessen - ich habe einen Scherz gemacht.
Ihr Ton dagen "so einen scheiß...frustrierte tussen...lmaa" lässt darauf schließen, daß eher Sie derjenige sind, der Probleme mit seinem guten Ton hat.
Nichts für ungut Smilie
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Keuleman,

Sie mokieren sich über den Beitrag von Yvonne, der Ihnen nicht in den Kram paßt, weil er nicht die Antwort liefert, die Ihnen genehm ist. Aus dem Grund müssen Sie nicht ausfallend werden.

Aber zur Erklärung:

Gibt es im Mietvertrag eine Klausel, wonach der Mieter zur Gartenpflege verpflichtet wird, gibt es genügend Urteile, die sagen, daß nur solche Tätigkeiten verlangt werden dürfen, die ein durchschnittlich begabter Mensch ausführen kann. Hierzu zählt z.b das Rasenmähen. Nicht dazu gehören jedoch Tätigkeiten, die ein gewisses Können voraussetzen (vorausgesetzt man will es richtig machen). Hierzu zählen z.b. das Beschneiden von Hecken, Rosen, Bäumen etc.

Wie sie geschrieben haben, hat Ihr Mietvertrag ja noch mal eine solche Klausel !

D.h. Sie haben diesen Tätigkeiten völlig freiwillig gemacht, aus Spaß an der Freude. Wenn Sie den Gartenteich entrümpeln und Seerosen anpflanzen, ist das ihr Privatvergnügen. Der VM hätte es auch gar nicht verlangen dürfen.

Im Nachhinein allerdings nun die Hand aufzuhalten, halte ich persönlich für unverfroren.

Wenn Ihnen soviel daran liegt, hätten Sie im Vorfeld, nachdem Ihnen der Zustand des Gartens klar wurde, klare Vereinbarungen mit dem VM treffen können, hinsichtlich des Arbeitsumfanges den Garten zu verschönern, was vielleicht im Interesse des VM liegen würde (aber nicht muß) und einer eventuellen Kostenbeteiligung.

Aber einfach erstmal loslegen, um dann Lohn zu fordern , geht natürlich nicht.

Und ob die Tätigkeiten notwendig gewesen waren, ändert auch nichts daran. Nicht jeder steht darauf 2 x im Monat den Rasen zu mähen, damit alles schön orderntlich ist.

Wie gesagt, vorher fragen bzw. konkrete Vereinbarungen treffen, erspart Kummer und Sorgen.
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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mausezahn23
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ist es dann wenn der Mieter den Garten völlig verkommen lässt?
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Dann ist es einfach ein Ökogarten.
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Schickse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

mausezahn23 hat folgendes geschrieben::
Wie ist es dann wenn der Mieter den Garten völlig verkommen lässt?


Dann wird der Vermieter sicher darauf hinweisen, dass es die genannten Grundpflegepflichten gibt. Kommt ein Mieter denen nicht nach, würde ich einen Gartenfachbetrieb beauftragen, der den Garten wieder in Form bringt und die Kosten auf den Mieter umlegen.
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, die Verpflichtung des Mieters den Garten in Ordnung zu halten, bezieht sich immer nur auf die Grundpflegearbeiten wie z.b. Rasenmähen.
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