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In einigen Teilen Deutschlands empfangen Haushalte bereits das Digitale Fernsehen, in weiteren erfolgt gerade die Umstellung. Wie bei jeder Neuerung stellt sich auch hier die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen zwischen Vermieter und Mieter. "Einen rechtlichen Anspruch auf den Empfang von Digital-TV haben Mieter nicht", sagt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse. Erste Gerichtsurteile über Streitigkeiten liegen auch schon vor. So ist der Vermieter weder verpflichtet, seinen Mietern einen Decoder (Set-Top-Box) zur Verfügung zu stellen, noch die Kosten dafür zu übernehmen (Landgericht Berlin, Az. 67 T 79/03). Er muss lediglich die TV-Signale bis zur Anschlussdose liefern, befanden die Richter. Der notwendige Decoder gehöre zur Empfangsanlage, also dem Fernsehgerät, nicht jedoch zur Antennenanlage. Der Vermieter ist für die Funktionstüchtigkeit einer Gemeinschaftsantenne verantwortlich und muss seinen Mietern, die einen Decoder besitzen, den Empfang störungsfrei ermöglichen.
Bisher hatten Vermieter die Umstellung von Antenne auf Kabelanschluss als zulässige Modernisierungsmaßnahme auf die Miete aufgeschlagen. "Kann man aber am Ort bereits Digital-TV empfangen, stellt der Wechsel auf Kabel nun keine Verbesserung mehr dar", erläutert Anette Rehm. In diesem Fall entfällt der Grund einer Mieterhöhung (LG Berlin, Az. 63 S 49/04). Problematisch könnte sich auf Grund langfristiger Verträge der Umstieg von Kabel auf Digital-TV gestalten. "Hier muss, je nach Einzelfall, genau der Kabelvertrag auf die Kündigungsmodalitäten hin geprüft werden", rät Anette Rehm.
Sie haben ja schonmal eine merkwürdige Einstellung gegenüber dem Vermieter bzw. der Wohnungsgesellschaft, wenn Sie sie schon als "Gegner" bezeichnen. So wird das nie was. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Na ja, wenn man die Vorgeschichte kennt und weiß, dass Digital schon ging, dann nicht, dann wieder, die Fernsehtechniker schon 10 x in der Wohnung waren, die Anschlußgeäte in der TG 2 x gewechselt wurden; und das seit dem 1.1.05; also da sei mir doch etwas Ungeduld erlaubt.
In diesem Fall Robbie bietet es sich an, das Problem an die Kabelgesellschaft heranzutragen. Vielleicht ist hier Ihre Hausverwaltung ganz unschuldig auf der Anklagebank. Die Kabelgesellschaft kann den Fehler vielleicht feststellen. Und wird festgestellt, dass der Hausverstärker defekt oder mittlerweile unterdimensioniert ist, wissen Sie für weitere Verhandlungen (nicht Forderungen!) wenigstens, woran es liegt.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 15.08.05, 19:54 Titel:
Also wenn in 11 von 12 Wohnungen der digitale Empfang möglich ist, kann es nicht am Kabelbetreiber liegen. Die Fernsehfritzen sollen mal das Signal an der Antennendose messen. Event. liegt es auch an der Dose.
Wieso wollen Sie unbedingt digital per Kabel empfangen. Der normale Kabelanschluß ist doch völlig ausreichend.
Der VM ist hier außenvor, da er einen Kabelanschluß zur Verfügung stellt. Wenn nun der digitale Empfang nicht funktioniert, betrifft das den Kabelbetreiber. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Tja, der liebe Gott hat nun mal Premiere ohne Digital nicht möglich gemacht.
>Christpoh: (Premiere = Bezahl-Fernsehen) (Warum fahren Leute einen 540er (Wortsperre: Firma), wenn ein Fiat Multipla praktischer, günstiger und sparsamer ist? Auto = Auto?)
Heute wurde eine Spezial Dose installiert, Digital geht jetzt sagen wir mal zu 90%.
Noch was: Digital bedeutet eine Fernsehqualität wie DVD. Und Phönix, N24 oder Focus sind digital genauso toll wie National Geographics.
Danke auch für die nicht konstruktiven Beiträge.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 19.08.05, 14:21 Titel:
Also doch die Büchse (Dose). Wenn es jetzt nur zu 90% funktioniert, kommt wieder der Vermieter zu Wort. Dann muß eben die Hausverkabelung überprüft werden. Der Kabelbetreiber bringt auf jeden Fall 100% an seinem Übergabepunkt.
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