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leopol Interessierter
Anmeldungsdatum: 06.02.2005 Beiträge: 13
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Verfasst am: 07.08.05, 16:45 Titel: Beendigung d. MV - müssen Wände weiß gestrichen werden ? |
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Im Mietvertrag steht
]"Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung renoviert zurückzugeben."
Wir haben überall Raufasertapete und letztes Jahr im August die Wohnung neu gestrichen: Decken weiß, die einzelnen Zimmer in hellen Pastelltönen, bis auf den Flur der ist recht grell (orange).
Inwiefern ist man verpflichtet, die Wohnung weiß zu streichen ?
Danke im voraus.
Gruß leopol |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 07.08.05, 17:36 Titel: |
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Über Geschmack kann man bekanntlich streiten und ein oranger Flur ist auch nicht jedermanns Sache.
Aus diesem Grund "weiß" und keiner kann meckern. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 08.08.05, 20:34 Titel: |
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Helle Pastelltöne sind gerichtlich wohl OK, gab neulich ein Urteil. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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skayritera FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
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Verfasst am: 09.08.05, 08:18 Titel: |
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FOC hat folgendes geschrieben:: | Helle Pastelltöne sind gerichtlich wohl OK, gab neulich ein Urteil. |
Zum Beispiel hier ein Urteil Ernst gemeit aber nicht so Ernst erzählt.
http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs1999071803.html _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen! |
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spsln FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.04.2005 Beiträge: 44 Wohnort: Borsdorf
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Verfasst am: 09.08.05, 12:25 Titel: |
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Wenn wirklich im MV steht, dass die WE bei Auszug renoviert zurückzugeben ist, besteht meines Erachtens schonmal keine Verpflichtung, Schönheitsreparaturen zu leisten. Und dementsprechend auch nicht, irgendetwas zu malern. Aber am besten mal mit dem Vermieter, der Verwaltung reden, wie die sich das denken, denn einvernehmlich einigen ist immer am besten!
MfG Stefan |
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leopol Interessierter
Anmeldungsdatum: 06.02.2005 Beiträge: 13
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Verfasst am: 13.08.05, 21:29 Titel: |
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[quote="skayritera"]http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs1999071803.html[/quote]
Also ein schwarzes Schlafzimmer ist ja echt Geschmackssache. Da bin ich mit meinen Farben ja sehr zurückhaltend gewesen.
Wir werden es so machen, dass wir den Flur weiß streichen, die anderen Zimmer sind ja in hellen Pastelltönen gestrichen, die Decken weiß, da kann eigentlich keiner was dagegen haben.
Danke für die Tips !
Gruß leopol |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 14.08.05, 07:15 Titel: |
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spsln hat folgendes geschrieben:: | Wenn wirklich im MV steht, dass die WE bei Auszug renoviert zurückzugeben ist, besteht meines Erachtens schonmal keine Verpflichtung, Schönheitsreparaturen zu leisten. Und dementsprechend auch nicht, irgendetwas zu malern. |
Dies ist eine unzulässige Schlussfolgerung. Die Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und der Anspruch des Vermieters auf Beseitigung extremer Farbgestaltungen sind verschiedene Dinge. |
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Schickse FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.02.2005 Beiträge: 610
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Verfasst am: 15.08.05, 18:42 Titel: |
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FOC hat folgendes geschrieben:: | Helle Pastelltöne sind gerichtlich wohl OK, gab neulich ein Urteil. |
Hellrosa? Hellliederfarben? Die Wohnung muss anschließend vermietbat sein. |
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