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Geldwäsche

 
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Dr.L
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 64
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 15:38    Titel: Geldwäsche Antworten mit Zitat

Hallo, mal eine Frage zum Thema Geldwäsche. Angenommen Kunde A und B (Ehepaar) hat ein gemeinsames Konto auf das sie in Abständen von 2 Monaten mehrere 1000 € eingezahlt hat...Bank meldet sich dann beim Kunden und fragt nach von wo das Geld stammt. Das Argument der Bank ist natürlich sich selber vor Geldwäsche zu schützen. Muss der Kunde darüber Auskunft geben? Ist das gesetzlich geregelt? Was muss man der Bank sagen und was nicht? Der Kunde kann auch erzählen, er habe das Geld unter der Matratze gehabt oder von jemand geborgt....was passiert dann?Danke für Antworten.Gruss Dr.L
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dr. L,

der Gesetzgeber überhäuft die Banken mit einem Wust an gesetzlichen Vorgaben, die Banken im Zusammenhang mit Geldwäsche einhalten müssen. Wichtigste gesetzliche Bestimmung ist das Geldwäschegesetz.

Banken müssen danach folgende Maßnahmen ergreifen
- Interne Sicherungsmaßnahmen treffen
- Entwicklung interner Grundsätze, Verfahren und Kontrollen zur Verhinderung der Geldwäsche
- Regelmäßige Unterrichtung dieser Beschäftigten über die Methoden der Geldwäsche
- Anzeige von verdächtigen Finanztransaktionen bei den zuständigen Ermittlungsbehörden

Der ZKA (zentraler Kreditausschuss = Dachverband der Bankenverbände) hat gemeinsam mit der Polizei Anhaltspunkte für die Bankmitarbeiter definiert, wann ein Verdachtsfall vorliegt.

Hierzu zählen u.A. wenn Transaktionen in ungewöhnlicher Höhe oder in Teilbeträge aufgeteilt bar eingezahlt werden. Hat der Mitarbeiter einen Verdacht, so kann er den Kunden fragen. Ist die Antwort plausibel, so ist der Fall erledigt. Ansonsten: Information der zuständigen Behörden.

Natürlich kann der Kunde hier auf die Frage der Bank schweigen oder eine Geschichte seiner Wahl erzählen. Ich würde im Zweifel dazu raten, eine plausibele Geschichte zu erzählen. Vermeidet Ärger.

"Mehrere 1000 €" ist allerdings für einen Geldwäscheverdacht ein sehr kleiner Betrag. Ist der Kunde aber Hartz4 Empfänger, so könnten diese Beträge den Verdacht der Bank schon wecken.
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