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Wenn die Rollos schon bei Anmietung nicht vorhanden waren ist dies vertragsgemäßer Zustand. Somit ist eine Mietminderung wegen fehlender Rollos nicht möglich.
Vielleicht sollte man erstmal die Begrifflichkeit klären:
Ein "Rollo" wird innen am Fenster montiert und ist Teil der Inneneinrichtung des Mieters.
Gemeint sind hier wohl (Aussen-) Rolläden. Das ist eine feine Sache, darf aber nicht überall montiert werden. Schon deswegen ist ein Mieteranspruch darauf Quatsch.
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