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Keine Rollos

 
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heiko0702
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 19:09    Titel: Keine Rollos Antworten mit Zitat

Einen schönen guten Tag.

Mieter A wohnt seit 2,5 Jahren in einer Wohnung zur Miete.

In der ganzen Wohnung sind keine Rollos vorhanden (auch nicht im Schlafzimmer)

Mieter A hat erfahren, dass dies aber zum normalen Wohnstandart gehört.

Wie kann Mieter A vorgehen, da auch im Schlafzimmer keine Rollos vorhanden sind und dies merklich die Nachtruhe stört.

Schreiben an die Wohnungsgesellschaft bleiben unbeantwortet.

Mietkürzung ?
_________________
heiko
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Rollos schon bei Anmietung nicht vorhanden waren ist dies vertragsgemäßer Zustand. Somit ist eine Mietminderung wegen fehlender Rollos nicht möglich.
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Meiner-einer
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 20:11    Titel: Re: Keine Rollos Antworten mit Zitat

heiko0702 hat folgendes geschrieben::
Wie kann Mieter A vorgehen, da auch im Schlafzimmer keine Rollos vorhanden sind und dies merklich die Nachtruhe stört.

Mietkürzung ?


1. Mieter A geht in den nächsten Baumarkt und kauft sich Rollos

2. Mieter A kürzt die Miete und bekommt die Quitung in Form einer fristlosen Kündigung sobald 2 Monatsmieten aufgelaufen sind.
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 20:37    Titel: Re: Keine Rollos Antworten mit Zitat

heiko0702 hat folgendes geschrieben::


Mieter A hat erfahren, dass dies aber zum normalen Wohnstandart gehört.


Kurz und knapp:
Da hat Mieter A etwas ganz falsches erfahren.
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ttom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 174

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Warum stört es denn die Nachtruhe? Weil es nicht dunkel genug ist? Dann kann man sich auch in einem 1-Euro-Shop ne Schlafbrille kaufen.
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cs-sunshine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne das Problem - ist bei mir auch.
Es reicht doch ein blickdichter und lichtdichter Vorhang.
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Schickse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht sollte man erstmal die Begrifflichkeit klären:

Ein "Rollo" wird innen am Fenster montiert und ist Teil der Inneneinrichtung des Mieters.
Gemeint sind hier wohl (Aussen-) Rolläden. Das ist eine feine Sache, darf aber nicht überall montiert werden. Schon deswegen ist ein Mieteranspruch darauf Quatsch.
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heiko0702
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Traurig schade
möchte gerne mal wissen welcher depp dem mieter A das erzählt hat Sehr glücklich

vielen dank für die hilfe
_________________
heiko
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