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mausezahn23 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.01.2005 Beiträge: 32
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Verfasst am: 15.08.05, 11:15 Titel: Eigenbedarf+Maklergebühren |
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Wenn man wegen Eigenbedarf gekündigt wird und man gezwungen ist eine angemessene Wohnung zu suchen aber keine über denZeitungsweg findet aber ein Makler eine passende Wohnung hat, muß man die dann nehmen und die Maklergebühren selbst tragen?
Was ist eigendlich eine angemessene Wohnung für eine Familie mit 2 Kindern (4J+1J)? |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 15.08.05, 12:09 Titel: |
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zu 1. selbstverständlich zahlen Sie selber
zu 2. 4 Z-K-B mit >75 m² |
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mausezahn23 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.01.2005 Beiträge: 32
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Verfasst am: 15.08.05, 12:44 Titel: |
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Ok, wie isses dann wenn man sich die Kaution nicht leisten kann?
Mir gehts darum falls man innerhalb der Kündigungsfrist keine passende Wohnung findet und man evtl darüber hinaus in der gekündigten Wohnung bleiben müsste. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 15.08.05, 13:02 Titel: |
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mausezahn23 hat folgendes geschrieben:: | Ok, wie isses dann wenn man sich die Kaution nicht leisten kann?
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Die Kaution kann man - wenn der Vermieter einverstanden ist - auch als Bankbürgschaft statt als Sparbuch hinterlegen. Die meisten Vermieter lassen sich darauf ein.
Man zahlt zwar (geringe) jährliche Gebühren an die Bank, muß dafür aber nicht das Geld aufbringen. |
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mausezahn23 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.01.2005 Beiträge: 32
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Verfasst am: 15.08.05, 13:53 Titel: |
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Und wie schauts dann mit der Maklerprovision aus? Wenn Ich die net zahlen kann? Wie gesagt, wäre das ein Grund um länger als die Kündigungsfrist in der Wohnung zu bleiben? |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 15.08.05, 14:10 Titel: |
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Wenn Sie die Maklergebühren nicht zahlen können, müssen Sie eine Wohnung mieten, ohne einen Makler in Anspruch zu nehmen.
In der momentanen Lage auf dem Wohnungsmarkt ist das zum Glück kein großes Problem mehr. |
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thdoerfler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.09.2004 Beiträge: 2042
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Verfasst am: 15.08.05, 14:28 Titel: |
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Es ist bei einer berechtigten Eigenbedarfskündigung nicht Sache Ihres VM, wie Sie eine neue Wohnung bekommen.
Sie müssen raus, und Sie schulden sogar Schadensersatz, wenn sie widerrechtlich in der Wohnung bleiben. |
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mausezahn23 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.01.2005 Beiträge: 32
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Verfasst am: 16.08.05, 22:35 Titel: |
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Moment mal, muß man dann unter der Brücke schlafen wenn sein muß? Das sind doch Sachen die gehen nicht von heute auf morgen. Wenn noch 3 Monaten keine angemessene Wohnung gefunden wurde, wo soll die Familie dann hin? |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 17.08.05, 05:49 Titel: |
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Sie haben vollkommen recht, der Vermieter muß:
- Sie noch bis zu 2 Jahre wohnen lassen
- Ihre Umzugskosten und Maklergebühr bezahlen
- die Differenz zahlen, falls die neue Whg teurer ist (25 Jahre)
</ Satire off> |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 17.08.05, 06:13 Titel: |
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Wurde in der Kündigung auf die Einspruchsmöglichkeit durch den Mieter hingewiesen?
In der Regel sollten 3 Monate ausreichend sein, um auf dem heutigen Markt eine Wohnung zu finden.
Haben Sie Probleme mit der Zahlung von Kaution oder Maklerprovision, dann erheben Sie Einpruch gegen die Kündigung wegen sozialer Härte.
Oder sprechen Sie vorher mit Ihrem VM, inwiefern er Sie unterstützen kann (verfrühte Auszahlung der hinterlegten Kaution). Es gibt sicher auch VM, die ihren Mieter noch darüber hinaus "unterstützen" würden, wenn er aufgrund einer Eigenbedarfskündigung keinen Ärger (Verzögerung) macht und rechtzeitig auszieht. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 17.08.05, 07:30 Titel: |
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mausezahn23 hat folgendes geschrieben:: | Moment mal, muß man dann unter der Brücke schlafen wenn sein muß? Das sind doch Sachen die gehen nicht von heute auf morgen. Wenn noch 3 Monaten keine angemessene Wohnung gefunden wurde, wo soll die Familie dann hin? |
Es gibt z.B. Obdachlosenheime. Unter der Brücke schlafen muß niemand.
Wie Susanne aber schon schreibt: Heutzutage ist es kein Problem, innerhalb von 3 Monaten eine Wohnung zu finden. |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 17.08.05, 07:32 Titel: |
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in Marktbreit gibt es auch schöne Brücken... _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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