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ist eine Klausel im Mietvertrag, wonach die Renovierungsarbeiten in fachmännischer Qualitätsarbeit - handwerksgerecht - ausgeführt werden müssen, so zulässig?
Ist es zulässig, dass die Verwendung von anderen Farben außer Weiß für den Anstrich der Wände bzw. Decke erst der Genehmigung des Vermieters bedarf?
1. Ja, die Arbeiten müssen fachmännisch nicht Laienhaft ausgeführt werden.
2. Nein, der Mieter hat in seiner Wohnung Gestaltungsfreiheit. Aber z.b. grelle Anstriche kann der VM beim Auszug des Mieters einen üblichen Anstrich verlangen.
Manche Gerichte halten den Mieter bei einer geschuldeten Auszugsrenovierung nach Treu und Glauben für verpflichtet, ungewöhnliche, Anstriche oder Tapezierungen zu unterlassen. (LG Berlin GE 95, 249) Umstritten ist, ob der Vermieter allein wegen einer ungewöhnlichen Farbgestaltung beim Auszug einen neutralen Neuanstrich verlangen kann. Nach einer anderen Auffassung des LG Hamburg DWW 99, 152 hat der Vermieter Anspruch auf einen neutralen Anstrich, der den herkömmlichen Geschmacksvorstellungen entspricht.
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