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mündlich zugesicherter Mietvertrag

 
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DanielZ
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Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 18:48    Titel: mündlich zugesicherter Mietvertrag Antworten mit Zitat

Guten Abend,

folgendes Problem, zur Zeit bin ich auf Wohnungssuche. Eine Freundin von mir muss einen Nachmieter finden auf Grund der Kündigungsfrist, sie hat mich natürlich prompt als Nachmieter angegeben. Der Vermieter war damit einverstanden und sicherte uns (mehrmals) mündlich zu das ich dort einziehen kann. Meine Freundin hat mitlerweile ihre Kündigung erhalten. Ich habe bisher noch nix gehört. Habe dann mal beim Vermieter nachgefragt und der meinte:"Um die Wohnung kümmert sich ein Makler ich solle mich doch bitte an den Wenden." Daraufhin habe ich prompt beim Makler angerufen, der wusste natürlich nix von mir als Nachmieter. Die Situation ist jetzt etwas zerfahren.

Meine Frage nun, kann ich auf das mündlich zugesicherte Mietverhältnis pochen und ggf. einklagen?

Vielen Dank
Gruß Daniel
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 07:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso einklagen? Der VM sagte doch das der Makler zuständig ist. Wo ist das Problem?
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DanielZ
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Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

der Makler weiß ja von nix...er hatte jetzt schon 3 eigene Nachmieter bestimmt. Die er wohl bevorzugen wird. Das ist das Problem an der ganzen Sache.
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Nun der Makler kann die Wohnung auch an jeden anderen vermieten.
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DanielZ
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Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, das Problem besteht ja darin, das der Vermieter bis zum Schluß behauptet hat, das geht klar, dass ich die Wohnung kriege und mir ein Termin zugeschickt wird zwecks Vertragsunterschrift. Jetzt hat sich aber herausgestellt, das der Vermieter schon vor 6 Wochen die Wohnung an den Makler abgegeben hat. Ergo wurde ich leicht veräppelt mit einer "gefakten" Wohnungszusicherung.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ob es tatsächlich als eine Zusicherung anzusehen ist. Es sollte ein schriftlicher Vertrag gemacht werden, denke darauf zielt es hier ab. Einfach eine Absichtserklärung?
Na so jedenfalls könnte der VM die Sache auslegen und hätte bestimmt die besseren Karten bei einer Klage?
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

DanielZ hat folgendes geschrieben::

Ergo wurde ich leicht veräppelt mit einer "gefakten" Wohnungszusicherung.


So sieht´s aus.
Veräppeln ist aber nicht strafbar - denke ich.
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