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Verfasst am: 16.08.05, 21:08 Titel: Möglich? Antrag beim Landgericht
Kann ich beim Landgericht Prozesskostenhilfe stellen mit dem Grund, wieso mir der Anspruch X zusteht, und dem Antrag, mir einen Anwalt beizuordnen, oder kann nur ein Anwalt PKH stellen?
Die PKH für ein Verfahren können Sie im Prinzip selber beantragen. Oft ist es nach meiner Erfahrung sinnvoller, dies bereits über einen Rechtsanwalt abzuwickeln, dann müssten Sie nur am besten vorher mit diesem Rechtsanwalt darüber sprechen, ob er für den PKH ANtrag Gebühren in Rechnung stellt.
Viele Rechtsanwälte handhaben das so, daß Sie das Stellen eines PKH Antrages nicht in Rechnung stellen; um unerfreuliche Überraschung zu vermeiden, bedarf es aber vorheriger genauer Absprachen. Wir z.B. raten dazu, das wir den PKH ANtrag (als RA) selber stellen, da nach unseren Erfahrungswerten dann die Erfolgsaussichten meist erheblich größer sind und ansonsten vom Mandanten oft aus Unkenntnis Angaben gemacht werden, die im nachfolgenden Prozeß nicht unbedingt hilfreich sind.
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