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Wenn Bürge Zahlung verweigert.

 
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Feger
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 13:32    Titel: Wenn Bürge Zahlung verweigert. Antworten mit Zitat

Wenn die Bank von einem Kreditnehmer 1 1/2 Jahre keine Raten mehr bezahlt bekommt und dann an den Bürgen herantritt und dieser dann auch nicht zahlen würde, was sind dann die nächsten Schritte der Bank ?
An wen tritt dann die Bank mit einer evtl. Pfändung ?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Feger,

die Bank kann sowohl gegen der Kreditnehmer, als auch gegen den Bürgen vorgehen (und macht das natürlich auch).

Die Forderung aus dem Kreditvertrag bzw. der Bürgschaft muss zunächst tituliert werden. Hierzu erlässt die Bank einen gerichtlichen Mahnbescheid. Aus dem Titel kann dann gepfändet werden (wenn was zu holen ist...).
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Feger
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.08.05, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort.

Hätte daraus dann eine weitere Frage.
Wenn nun beim Bürge etwas zu holen ist, kann dann der Bürge wiederum gerichtlich erwirken, daß er beim Kreditnehmer, die als Bürge bei der Bank bezahlen Schulden vom Kreditnehmer wieder zurückverlangt, gegebenenfalls pfändet, sobald wieder etwas da ist ? Oder hat Bürge gegenüber dem, für den er bürgt kein Recht auf Rückforderung ?

Hoffe ich habe es verständlich vormuliert.
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