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Verfasst am: 17.08.05, 17:53 Titel: Instandsetzung Bodenbelag beim Auszug
Bei Umzugsvorbereitungen wurde bemerkt, dass unter einem Fußabstreifer, der vor der Balkontüre lag, der Teppich geschimmelt hat und sich stellenweise die Fasern aufgelöst haben. Im Teppich ist nun ein deutlicher Fleck an der Stelle zu sehen und teilweise sind überhaupt keine Fasern mehr vorhanden.
Den Teppichboden hat allerdings der vorherige Mieter gelegt und er wurde (ohne Bezahlung) übernommen. Der Boden ist nun ca. 10 Jahre alt und auch an anderen Stellen deutlich abgenutzt.
Besteht nun gegenüber dem Vermieter eine Verpflichtung, den Teppich zu erneuern bzw. hat er das Recht entsprechend die Kaution einzubehalten und den Bodenbelag zu erneuern? Ich selbst habe in der Wohnung keine 3 Jahre lang gewohnt.
Zuletzt bearbeitet von Marpfei am 17.08.05, 17:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
Du hast den Teppich also vom Vormieter übernommen.
Das bedeutet es ist dein Eigentum und du kannst ihn rausreissen und entsorgen.
Es wäre aber möglich, das der Vermieter einverstanden ist, das du ihn liegen lässt, ist aber in diesem Zustand eher unwahrscheinlich.
Auf jeden Fall musst du nichts ersetzen.
wenn der Teppichboden bei Bezug der Wohnung bereits vorhanden war, ist er m.E. mitvermietet - sofern nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist.
Der VM könnte rein rechtlich gesehen, Schadensersatz vom Mieter verlangen. Dies allerdings nur in Höhe des Zeitwertes des Teppichs und der ist nach 10 Jahren Gebrauch = 0. Wie künftig mit dem Teppichboden verfahren werden soll, ist m.E.Sache des VM.
wenn der Teppichboden bei Bezug der Wohnung bereits vorhanden war, ist er m.E. mitvermietet - sofern nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist.
Der VM könnte rein rechtlich gesehen, Schadensersatz vom Mieter verlangen. Dies allerdings nur in Höhe des Zeitwertes des Teppichs und der ist nach 10 Jahren Gebrauch = 0. Wie künftig mit dem Teppichboden verfahren werden soll, ist m.E.Sache des VM.
Gruß, Jade
----Zitat:
Den Teppichboden hat allerdings der vorherige Mieter gelegt und er wurde (ohne Bezahlung) übernommen.
----Ende Zitat
Also Eigentum des Mieters. Aber davon abgesehen sollte tatsächlich kein oder kaum ein Restwert vorhanden sein.
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