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A hat bei der Bank B einen Dispo. Da längere Zeit keine Einzahlungen erfolgen und A den Dispo ausgeschöpft hat, schlägt die Bank B vor (vernünftigerweise) den Dispo durch einen Kredit abzulösen und das Konto zu schließen. Für das Darlehen soll eine Restschulversicherung (RSV) abgeschlossen werden. Der Dispo beträgt angenommer Weise 5.000,-. Inklusive aller Zinsen wird A über die gesamte Laufzeit von sagen wir 72 Monaten ca. 7.100,- zurückzahlen. Die Bank berechnet eine Versicherungssumme von 7.100,- (statt 5.000,- die im Todesfall maximal zu zahlen wären) für die RSV. Ist das rechtens. Wie könnte man sich gegen so etwas wehren, wenn die Bank sagen würde entweder so oder gar nicht!
Grundsätzlich besteht überhaupt keine Pflicht, eine RSV abzuschliessen. Jede Bank wird offiziell erklären, dass Ratenkredite bei ihr auch ohne RSV zu haben sind (wäre es bei dieser Bank Pflicht, müsste sie die Kosten für die RSV in den Effektivzins einrechen; Dieser wäre dann immens hoch...)
Von daher würde ich der Bank erklären, dass ich als Kunde dieses freundliche Zusatzangebot des RSV nicht abschliessen werde.
Jetzt wird mir die Bank normalerweise erklären, dass sie (natürlich nur in diesem Einzelfall) nicht bereit ist, das Risiko des Ratenkredites ohne RSV zu tragen. Das wäre dann offenkundig eine Lüge, da die Bank das Kreditrisiko (in Form des Dispos) ja bereits trägt. Hier hilft der Hinweis auf den Ombudsmann des jeweiligen Bankenverbandes im Normalfall weiter.
Alternativ kann man anbieten, eine bestehende (oder hilfsweise bei einer Direktversicherung für einen Bruchteil der Kosten abzuschliessende) Lebensversicherung anstelle der RSV abzutreten.
Wenn die Bank dann immer noch nicht ja sagt, hilft sicherlich eine andere Bank (im Internet wahrscheinlich sogar zu besseren Konditionen)
Zur Ausgangsfrage: Da die RSV freiwillig ist, kann sie natürlich über jeden Betrag abgeschlossen werden...
eine Restschuld- oder Restkreditversicherung schließen Sie nicht für die Bank ab sondern für sich (im Krankheitsfall, bei Arbeitslosigkeit) oder für Ihre Familie (im Todesfall).
Wenn Sie einen dieser Fälle oder alle abdecken wollen, müssen Sie die Versicherung schon über 7.100,- EUR abschließen. Ansonsten ist im Krankheitsfall die monatliche Zahlung der Versicherung nicht ausreichend. Im Todesfall müssten bei einer zu niedrigen Versicherungssumme die Erben den fehlenden Restbetrag an die Bank zurückbezahlen.
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