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Verfasst am: 18.08.05, 08:02 Titel: Gepäckraub aus dem Taxi
hallo liebe rechtsinteressierte,
ich habe ein mittelgroßes problem:
bei einer pauschalreise nach cuba wurde mir aus dem fahrenden transfertaxi (mitgebucht) mein gepäck geraubt.
der wagen fuhr langsam, da schlaglöcher und auf der strasse aufgestellte steine dies erforderten.
der wagen hatte zwar eine zentralverriegelung, der fahrer spielte damit während der fahrt aber herum und zum zeitpunkt des raubes waren türen und kofferraum nicht verschlossen.
dann fuhr der taxifahrer erst auf meine nachdrückliche aufforderung zur falschen, nicht zuständigen polizeidienststelle.
bis wir die richtige wache erreicht hatten, sind ca. 3 stunden vergangen, sodaß die suche nach dem täter erforglos blieb.
es liegt also der verdacht nahe, das der taxifahrer mit dem täter gemeinsame sache hat.
diese angaben sind durch einen mitreisenden urlauber zu beweisen.
eine schwierige Frage: ein Reiseveranstalter haftet für seine so genannten Erfüllungsgehilfen, also jene Unternehmen, die für ihn, in seinem Auftrag Leistungen erbringen.
Nun fällt aber ein "normaler" Raub nicht in die Haftung eines Reiseveranstalters, sofern man keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ihm nachweisen kann. Nun wird es auch schwierig sein, dem Veranstalter beweisen zu können, dass der Kubaner den Raub geplant und zugelassen hat. Dann müsste man dem Reiseveranstalter nachweisen, dass ihn ein "Auswahlverschulden" bei seinen Erfüllungsgehilfen trifft: sprich, das Taxiunternehmen unzuverlässig ist - was, wenn aber alle Taxiunternehmen auf Kuba im europäischen Sinn "unzuverlässig" sind?
Wie steht es mit der Sprache? Des Spanischen mächtig? Weil sonst argumentiert die Gegenseite: lauter Mißverständnisse mit dem Taxifahrer...
Bei dieser aus meiner Sicht nicht ganz eindeutigen Lage wäre der Besuch bei einem Anwalt glaube ich der richtige Weg zur Lösung.
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