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Verfasst am: 16.08.05, 12:28 Titel: Mündlicher Mietvertrag,Garage,Einzug ohne Schlüsselübergab
Stelle man sich vor,ein Mietinteressent (M) bewirbt sich bei einem Vermieter (V) auf eine Garage.
Erster Kontakttag, der 10.08.2005.
Telefonisch bekommt der M eine Aussage vom V, das er am kommenden Tag um 14 Uhr erscheinen soll beim V.
Am besagten Termin hat der V Besuch und meinte der M solle eine Std.später nochmal vorbei kommen.
Gesagt getan, der M geht um 15 Uhr nochmals zum V. Der V ist aber nicht zuhause und nicht zu erreichen.
Der M geht heim, versucht mehrmals telefonischen Kontakt mit dem V mit aufzunehmen.
Der M bekommt dann am spät nachmittag einen Rückruf vom V.
In diesem Telefonat wird zwischen V und M geklärtm das der M am 15.08. die Garage "beziehen" kann und die halbe Monatsmiete zu bezahlen hat.
Ebenfalls wird ein Termin vereinbart,an dem die Garageneinfahrt vom neuen M gereinigt werden soll und die Schlüsselübergabe stattfinden soll, da kein schriftlicher Vertrag notwendig sei und die Miete in bar an den V zu entrichten sei.
Dieser Termin wurde seitens des V. nicht eingehalten.
Der M hat daraufhin die folgenden 3 Tage mehrfach versucht in Kontakt zu treten mit dem V.Leider erfolglos.
Der Mieter benötigte dringend am 15.8. eine Unterstellmöglichkeit, für diverse Dinge, die am 15.8. per LKW aus 250 km Entfernung zum M transportiert wurden.
Der M.hat daraufhin die Dinge in die Garage eingestellt und das Garagentor geschlossen ohne abzuschliessen, da die Schlüssel noch beim V sind.
Am 16.8. bekommt der M einen Anruf, das es sich hierbei evtl. um Hausfriedensbruch handeln sollem da der M seine Dinge eingelagert hat, ohne mit dem V. zu sprechen.
Hier ist doch der Sachverhalt aus meiner Sicht klar, dass ein mündlicher Vertrag zwischen V und M zustande gekommen ist und es sich hierbei nicht mehr um Hausfriedensbruch handelt.
Ist wie immer eine Frage der Beweisführung ... _________________ Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)
Die Sklaverei lässt sich bedeutend steigern, indem man ihr den Anschein der Freiheit gewährt. (Ernst Jünger)
Verfasst am: 16.08.05, 13:43 Titel: Re: Mündlicher Mietvertrag,Garage,Einzug ohne Schlüsselüberg
mgommel hat folgendes geschrieben::
Hier ist doch der Sachverhalt aus meiner Sicht klar, dass ein mündlicher Vertrag zwischen V und M zustande gekommen ist und es sich hierbei nicht mehr um Hausfriedensbruch handelt.
Auch der existierende Mietvertrag berechtigt den Mieter nicht unbedingt zur eigenmächtigen Inbesitznahme der Mietsache. Der umgekehrte ist der Fall doch eigenlich überhaupt nicht zweifelhaft. Würde der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück geben, wird wohl kaum jemand dem Vermieter das Recht zur umgehenden eigenmächtigen Räumung zusprechen wollen.
Das einzigste was der M nachweisen kann ist, das eine andere Person an diesem Gespräch, das telefonisch abgewickelt und abgeschlossen wurde teilgenommen hat und mitgehört hat.
Desweiteren war diese 2.Person bei 2 geplatzten Terminen mit anwesend bei dem V.
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