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Verfasst am: 17.08.05, 14:17 Titel: Kredit - Bürge - Info über Titulierung
Hallo
Mein Kredit wurde per 01.09.2002 gekündigt. Bürge ist mein Exmann. Ich habe weder eine weitere Zahlungsaufforderung, noch eine Information über eine Titulierung oder sonstiges erhalten.
Ob der Bürge herangezogen wurde weiss ich nicht, er lebt in Bulgarien, wir haben keinen Kontakt mehr.
Müsste ich nicht über eine Titulierung -sofern geschehen- informiert werden. Oder ist die Forderung bereits verjährt.
so eine Bank möchte ich auch haben! Kümmert sich nicht um das Eintreiben ihrer Forderungen...
Also: Mit der Kündigung ist der gesamte Kreditbetrag sofort fällig. Eigentlich müsste der Kunde nun alles bezahlen. Kann er aber natürlich nicht.
Um das Geld zu bekommen muss die Bank entweder eine Rückzahlungsvereinbarung mit dem Kunden treffen (monatliche Raten) oder versuchen, über Pfändungen (Gehalt, Konto, Hausrat) zu ihrem Geld zu kommen. Hierzu braucht die Bank einen Titel. Diesen erhält sie typischerweise durch einen gerichtlichen Mahnbescheid, der dem Kunden zugestellt wird. Widerspricht der Kunde dem MB so kommt es zur Gerichtsverhandlung.
Über alle diese Schritte wird der Kunde natürlich informiert. Wenn der Kunde keine Info erhalten hat, gibt es eigentlich nur 2 Möglichkeiten:
Die Bank hat tatsächlich geschludert und treibt das Geld nicht ein.
Der Kunde ist unbekannt verzogen.
In der Praxis kommt die zweite Variante häufiger vor.
In diesem Fall könnte es theoretisch so sein, dass der Bürge in Anspruch genommen wurde, gezahlt hat und die Bank dann natürlich nichts mehr macht.
Ich würde zunächst einmal eine Schufa-Selbstauskunft beantragen. Da sollte stehen, wie der Status der Forderung ist.
Verjährung ist jetzt sicher noch nicht eingetreten. Wann Verjährung eintritt hängt von den genauen Umständen des Falls ab.
jeder Versuch auf diese Frage zu antworten wäre definitiv Rechtsberatung. Und schlechte noch dazu. Hier sind unendlich viele Varianten denkbar: Vertrag wurde gar nicht wirksam gekündigt, die Bank hat verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen (von denen der Schuldner vieleicht gar nichts mitbekommen hat)....
Vieleicht greift auch die Regelverjährung (BGB § 195) von 3 Jahren.
Ohne detailierte Kennnis der Verträge und Schriftwechsel kann man hier nur raten, was Sachstand ist.
Was sind bitte verjährungshemmende Massnahmen, die der Schuldner nicht mitbekommt.
Darunter kann ich mir nichts vorstellen.
Den Hinweis mit der Rechtsberatung verstehe ich, sorry, wenn ich Probleme bereitet habe.
Fakt ist, dass ich seit dem Schreiben der Bank (Kündigung per 01.09.2002) nichts mehr, aber auch garnichts mehr von der Bank gehört habe. Zumindest ich als Schuldner hätte ja eine Information bekommen können.
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